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Der Beamtenstaat.

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Vor rund zwei Monaten hatte ein Zuwanderer eine Frau, die zu ertrinken drohte, aus den eisigen Fluten des Eisacks gerettet. Da er arbeitslos war, hätte er daraufhin abgeschoben werden müssen. Der Bozner Polizeipräsident Lucio Carluccio »belohnte« den Lebensretter jedoch mit einer Aufenthaltsgenehmigung für seine heldenhafte Tat.

Schnitt, Szenenwechsel: Vor wenigen Tagen drangen zwei betrunkene Männer in ein Bozner Restaurant ein, stahlen eine Weinflasche, beleidigten den Kellner und bespuckten angeblich den Besitzer. Der Polizeipräsident verwies nun einen der beiden der Stadt, der andere wurde ausgewiesen.

Wie ist es möglich, dass in einem Rechtsstaat ein Beamter wie der Polizeipräsident eine derartige Machtfülle hat? Ob der sogenannte »Quästor« im Einzelfall »richtig« gehandelt hat, ist unerheblich. Die Verleihung eines Aufenthaltstitels aus »Anerkennung« ist ein politischer Akt, während Ausweisungen von einem Gericht ausgesprochen werden sollten. Beide Entscheide wurden nicht aus objektiven Gründen gefällt, sondern waren eine Frage des Ermessens.

Speziell im Fall der beiden mutmaßlichen Kleinkriminellen wäre es in einem Rechtsstaat notwendig gewesen, das Recht auf Verteidigung und auf verhältnismäßige Bestrafung zu gewährleisten. Vor allem ersteres dürfte vorliegend in Missachtung der Gewaltenteilung nicht angemessen berücksichtigt worden sein.


Noch gar nicht alt ist desweiteren die Nachricht, dass eine angebliche »Dschihadistin« unseres Landes verwiesen wurde, weil sie in einem sozialen Netzwerk die Terroranschläge von Paris begrüßt hatte. Nach Ansicht der Behörden ihres Heimatlandes Rumänien, aber auch in Österreich (Nordtirol), wo sie sich derzeit aufhalten soll, soll die Frau harmlos sein. Hierzulande findet ein Rekursverfahren gegen ihre Abschiebung erst jetzt statt, wo sie das Staatsgebiet bereits verlassen musste.

Über den Aktionismus eines weiteren Beamten hatten wir erst kürzlich berichtet: Auch der kommissarische Verwalter von Bozen, Michele Penta, schreckt nicht davor zurück, politische Entscheidungen zu fällen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gewählten Volksvertretern vorbehalten sein müssten.

Das sind post- bzw. parademokratische Zustände, die meiner Einschätzung nach sehr bedenklich sind. Sie öffnen nämlich potenziell der Willkür Tür und Tor.

Cëla enghe: 01 02



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Comentârs

3 responses to “Der Beamtenstaat.”

  1. Tirola Bua avatar
    Tirola Bua

    Wenn Ausländer eine Straftat verüben, dann sollen sie natürlich gleich wie Einheimische bestraft werden.

    Aber: zusätzlich zur Straftat missbrauchen sie das Gastrecht, deswegen werden sie nach Absitzen der Strafe abgeschoben.

    Ganz einfach. Jedenfalls für mich.

    1. Simon avatar

      Darüber kann man geteilter Meinung sein. Aber: Wer stellt denn fest, ob eine Straftat begangen wurde und von wem?

  2. Simon avatar

    Und wie die Südtiroler Ausgabe des Corriere gestern berichtete, möchte Penta demnächst das Kaufhausprojekt von Benko genehmigen. Ohne mich zum Projekt äußern zu wollen… aber das ist eine sehr politische Entscheidung und die steht einem Kommissär einfach nicht zu.

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