Das Selbstbestimmungsrecht ist, wie erwähnt, in der UNO-Charta verankert und sollte deshalb über den engen Kreis von Wissenschaftlern, Diplomaten und Politikern hinaus von einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert werden. Solange die Mächtigen dieser Erde immer wieder versuchen, das Selbstbestimmungsrecht als ein theoretisches Recht darzustellen, das in der Praxis nicht anwendbar ist, halte ich das für problematisch. Selbst für die Mächtigen dieser Erde schafft dies auf Dauer viel mehr Probleme, als wenn das Selbstbestimmungsrecht ein klar definiertes Recht wird, auf das sich die internationale Staatengemeinschaft geeinigt hat.
Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein, in »Der Staat im dritten Jahrtausend«, Seite 22/23.
Es wird in Erinnerung gerufen, dass die SVP, die das Selbstbestimmungsrecht in ihren Statuten enthält, dieses Prinzip selbst nur mehr als abstraktes, in der Praxis nicht anwendbares Prinzip betrachtet und keinen Beitrag dazu leistet, dass aus dem Selbstbestimmungsrecht ein klar definiertes Recht wird. Zudem leistet die SVP nicht nur keinen aktiven Beitrag, das Prinzip der Selbstbestimmung im Rahmen einer ergebnisoffenen, gesellschaftlich breit angelegten Diskussion zu thematisieren, sie ist eine der Hauptakteurinnen, die eine ergebnisoffene Diskussion verhindert.
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