Will man in Südtirol — wie im restlichen Italien — ein Handelsunternehmen gründen, kann man sich an den SUAP wenden. Eine eigenständige Südtiroler Lösung gibt es hierfür nicht. Der SUAP (Sportello Unico delle Attività Produttive, eine deutsche bzw. ladinische Bezeichnung existiert nicht) ist in der Regel über die Homepage der jeweiligen Gemeinde aufrufbar, von der man auf die Seite impresainungiorno.gov.it der italienischen Regierung und der Handelskammern weitergeleitet wird. Alternativ kann man sich auch direkt auf besagte Webseite begeben und die eigene Gemeinde (auch für Südtirol ausschließlich nach der italienischen Bezeichnung von Region > Land > Gemeinde) auswählen. Die gesamte Prozedur, die Auskünfte, die Hilfsangebote und das Callcenter stehen nur in italienischer Sprache zur Verfügung, was eindeutig im Widerspruch zur geltenden Gesetzeslage und somit illegal ist.
Lediglich das Logo der Handelskammer Bozen und ein Link zur Anmeldung (oben rechts) sind auf Deutsch verfügbar. Letzterer führt aber wiederum zu einer einsprachig italienischen Maske.
Dass dieser wie hunderte anderer kleiner und größerer Missstände gar nicht mehr thematisiert wurden und werden, ist ein Hinweis auf die Resignation der SüdtirolerInnen. Man hat sich wohl inzwischen damit abgefunden, dass die Autonomie und ihre wichtigste Funktion, die Mehrsprachigkeit vor allem in der Administration, versagt haben. Man kann in Südtirol, einem mehrsprachigen Land, das sich seiner »Vorzeigeautonomie« rühmt, ein Unternehmen gründen und führen, ohne ein Wort in der größten Landessprache zu beherrschen. Ohne die lingua franca nazionale kommt man aber via SUAP nicht einmal bis zur Anmeldung des eigenen Gewerbes.
Laut Südtiroler Bürgernetz ist der SUAP nicht nur für die Anmeldung der eigenen Tätigkeit zuständig, sondern auch:
- für den Einzelhandel (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns = SCIA = Segnalazione Certificata Inizio Attivià [sic]) , Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit)
- für den Wanderhandel und Handel auf öffentlichen Flächen (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns für den Wanderhandel, Nachfolge in die Konzession für den Standplatz, Änderung des Warenbereiches, Änderung des Betriebssitzes oder des gesetzlichen Vertreters, Einstellung der Handelstätigkeit) NEU: Konzessionen für die Besetzung öffentlichen Grundes für Tages-, Wochen-Jahres- und Saisonalmärkte, Nachfolge in der Standplatzkonzession, Änderung des Warensektors, Änderungen des Rechtsitzes, des gesetzlichen Vertreters, Mitteilung des Verzichts auf die Standplatzkonzession.
Wessen Ziel tatsächlich ein mehrsprachiges Land ist, kann derartige Missstände und Gesetzesbrüche — die inzwischen an der Tagesordnung sind — nicht weiter dulden.
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