Der Regionalrat hat am 22. April eine Gesetzesänderung zu den »Bestimmungen auf dem Gebiet der öffentlichen Körperschaften« (Gesetz Nr. 11/2014) genehmigt, mit dem auf Betreiben der SVP ausschließlich für Südtirol die Schaffung einer Richterkommission vorgeschrieben wird, die die Zulässigkeit von Volksabstimmungen in den Gemeinden zu überprüfen hat. Damit soll — so der unschwer zu erahnende Zusammenhang — weiteren »Pestizidabstimmungen« nach Malser Vorbild oder eben anderen nicht genehmen direktdemokratischen Äußerungen ein Riegel vorgeschoben werden. Willensbekundungen, die nicht unmittelbar mit geltendem Recht vereinbar sind, werden noch schwieriger als ohnehin.
Gegen die Schaffung der umstrittenen Richterkommission, der sich auch die Initiative für mehr Demokratie widersetzt, haben Grüne und Paul Köllensperger (5SB) gestimmt. Die Süd-Tiroler Freiheit (STF) hat sich enthalten, während Andreas Pöder (BU) und Freiheitliche (F) dafür gestimmt haben. Wie eine neutrale oder zustimmende Haltung mit dem Wunsch nach Selbstbestimmung vereinbar sein soll, den STF, BU und F (neben 5SB) unterstützen, erschließt sich nicht. Die Katalaninnen etwa scheiterten bislang mit der Umsetzung einer entsprechenden Abstimmung gerade deshalb, weil sich der spanische Zentralstaat einer Lösung verschließt und dem politischen Willen mit rechtlichen Hürden begegnet.
In einer Demokratie sollte sich die Legalität dem demokratischen Willen anpassen. Es muss zumindest gestattet sein, ihn mittels direktdemokratischer Verfahren in Erfahrung zu bringen, um die Umsetzbarkeit zu überprüfen. Die nun beschlossene und einzusetzende Richterkommission folgt dem gegenteiligen Grundsatz: Das Recht steht im Zweifelsfall vor (bzw. über) dem demokratischen Willen und eine Abstimmung muss vorab auf juristische Zulässigkeit überprüft werden. In letzter Konsequenz bedeutet dies auch, dass nicht die Bevölkerung über die staatliche Zugehörigkeit unseres Landes zu befinden hat, sondern ein Verfassungsartikel über die Unteilbarkeit des Staates. Veränderung wird — sowohl hinsichtlich der Pestizide, als auch in Bezug auf die Selbstbestimmung — deutlich erschwert, im Interesse der Machterhaltung.
Scrì na resposta