Ein toskanisches Gericht hat vier Fußballfans des FC Hellas Verona freigesprochen, die im Jahr 2011 — so schnell ist die Justiz! — während eines Spiels gegen Livorno den Faschistengruß gezeigt hatten. Große Teile der Fangemeinde der venetischen Mannschaft sind für ihre rechtsextremistische Gesinnung bekannt. Der einschlägige Vorfall war von den Überwachungskameras im Stadion festgehalten und von der Staatsanwaltschaft verfolgt worden. Richter Angelo Perrone stellte jedoch in seinem umstrittenen Urteil fest, dass die Handlung nicht strafbar sei, da unter anderem:
- Sportstätten normalerweise nicht der Ort seien, wo politische Propaganda gemacht werde;
- angesichts der zahlenmäßigen Minderheit der vier Fußballfans im Vergleich zum gegnerischen Fanblock keine Gefahr der Destabilisierung bestanden habe;
- der Faschismus weit zurückliege und dies die Stabilität antifaschistischer Werte im rebublikanischen Italien beweise.
Gerade letzteres »Argument«, das einer verqueren Logik entspringt und bisweilen von Rechtsextremistinnen selbst vorgebracht wird, wenn man ihnen Nähe zum Faschismus bzw. Nationalsozialismus vorwirft, ist wahrlich haarsträubend. Faschismus und Nationalsozialismus sind keine beschränkte historische Epoche und die Zeit allein ist kein Faktor, der das Wiedererstarken ähnlicher Ideologien erschweren würde. Urteile wie dieses tragen hingegen dazu bei, rechtsextremistische Positionen hoffähig zu machen und am Leben zu halten.
Richter Perrone ließ es sich übrigens nicht nehmen, die »Diskriminierungen« im Faschismus und im Nationalsozialismus ausdrücklich mit jenen von »Bewegungen umgekehrten Vorzeichens« in einen Topf zu werfen.
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