Keine Sorge. Es geht hier jetzt nicht um Adolf Hitler und Brigitte Foppa. Und schon gar nicht um Lana. Zu dieser Provinzposse gibt’s eigentlich nichts weiter zu sagen, außer:
Vielmehr machte mich kürzlich eine Meldung auf stol.it stutzig. Ausländische Führerscheine müssten innerhalb von zwei Jahren nach der Wohnsitzverlegung nach Italien in einen italienischen Führerschein umgewandelt werden. Die ausländischen Führerscheine würden einbehalten. Die Regelung gelte auch für EU-Bürger. Da ich ein solcher bin, einen Wohnsitz in Südtirol habe und in Besitz eines österreichischen rosa Fetzens bin, betraf das also auch mich. Na Bravo. Obwohl, ich hab ja immer noch einen österreichischen Wohnsitz. Also müsste alles in Ordnung sein. Oder vielleicht ist das ja auch wieder so ein Gesetz, das eigentlich gar nicht so gemeint ist.
Vorsichtshalber schreibe ich doch ein E-Mail an die zuständige Stelle beim Land. Die Richtigkeit der Information wurde mir sogleich bestätigt. Und auch, dass ich meinen Führerschein trotz des österreichischen Wohnsitzes umschreiben lassen müsste. Das Prozedere gab’s gleich dazu:
Für die Umschreibung eines EU Führerscheins sind diese Dokumente notwendig:
- originaler Führerschein (dieser wird im Falle von Umschreibung zurückbehaltet (sic!))
- Ablichtung des originalen Führerscheins
- ärtzliches (sic!) Zeugnis mit Stempelmarke und vom Amtsarzt beglaubigtes Foto, das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 3 Monate zurückliegen
- gültiger Personalausweis
- Steuernummer
- 2 gleiche, aktuelle Passfotos ohne Kopfbedeckung, mit hellem Hintergrund auf Fotopapier, mit Unterschrift auf der Rückseite, wovon eines beglaubigt sein muss (falls der/die Betroffene sich persönlich am Schalter vorstellt, kann die Beglaubigung direkt vom Beamten durchgeführt werden)
- Ersatzerklärung an Stelle von Bescheinigungen laut Artikel 5 des L.G. vom 22/10/1993 Nr. 17, die Angaben zum ausländischen Führerschein beinhaltet
- nicht EU-Bürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung im Original oder sollte dies (sic!) verfallen sein, eine Ablichtung davon samt Einzahlungbestätigung von der Post zur Erneuerung vorweisen
KOSTEN
Sekretariatsgebühren: 9,00 Euro
Stempelgebühren: 32,00 Euro
Interessehalber mache ich eine schnelle Recherche, ob dieser bürokratische und finanzielle Aufwand auch in Österreich und Deutschland Usus ist, oder ob es sich einmal mehr um eine italienische Extrawurst (bzw. Mortadella) handelt. Wenig überraschend müssen EU-Bürger ihre Führerscheine in Österreich und in Deutschland nicht umschreiben lassen.
Einzig mögliche Erklärung für den scheinbar schikanösen Alleingang Italiens ist für mich die hiesige begrenzte Gültigkeitsdauer von Fahrerlaubnissen. Eine Regelung, die ich inhaltlich für völlig richtig und sinnvoll erachte und die Österreich und Deutschland ruhig kopieren könnten. Dennoch wäre hier die EU gefragt, harmonisierend einzugreifen.
Nicht erklären lässt sich nämlich die Forderung, dass ich meinen Führerschein trotz des österreichischen Wohnsitzes umschreiben lassen muss. Der italienische Wohnsitz ist also “mehr Wert” als der österreichische? Ich kann jetzt nur hoffen, dass den österreichischen Behörden nicht einfällt, eine ähnliche Regelung zu erlassen. Denn dann müsste ich jedes Mal, wenn ich die nicht existierende Grenze am Brenner quere – und das ist ziemlich oft – meinen Führerschein umschreiben lassen. Stellen die mir dann da oben neben dem Outlet-Center ein Hüttchen auf?
Scrì na resposta