An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck fand am 14.01.2015 eine Tagung zum Thema “Autonomie und Selbstbestimmung in Europa und im internationalen Vergleich” statt.
Für verfolgten Simon Constantini und der Autor des Artikels die Veranstaltung.
Mit einer bestimmten Verwunderung vernahm man am 15.01.2015 die selektive Berichterstattung von RAI Südtirol über die von Prof. Peter Hilpold organisierte Tagung.
Das Modell der Autonomie zur Lösung von Minderheitenfragen erfährt international wachsende Akzeptanz. Hingegen sind Versuche, Grenzen zu verschieben und neue Staaten, unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht, zu bilden, wenig erfolgreich.
Das war der Tenor einer hochkarätig besetzten Tagung von Völkerrechtsexperten an der Universität Innsbruck, zu der auch das Südtiroler Bildungszentrum geladen hat.
Benedikt Sauer hat für den Bericht mit dem Völkerrechtler Prof. Hans-Joachim Heintze -Â Universität Bochum und Prof. Peter Hilpold – Universität Innsbruck gesprochen. In den Fernsehnachrichten von RAI Südtirol wird zudem Eugenia Lopez-Jacoiste – Universität Navarra erwähnt.
Interessanterweise werden in den Berichten ausschließlich zwei Referenten erwähnt, die eine durchwegs traditionelle, ja beinahe statische Auffassung des Völkerrechts vertreten. Zudem sollte Prof. Peter Hilpold, der als Moderator durch die Veranstaltung führte, das Ergebnis in den Medien doch etwas differenzierter darstellen. Vom oben wiedergegebenen Tenor kann in dieser Art und Weise nicht die Rede sein.
Beobachtungen und Feststellungen:
- Einige Referenten vertraten eine sehr traditionelle und dogmatische Auffassung des Selbstbestimmungsrechtes (Prof. Hans-Joachim Heintze – Universität Bochum, Eugenia López-Jacoiste – Universität Navarra, Prof. Stefan Oeter – Universität Hamburg)
- Interessanterweise werden im Bericht von RAI Südtirol ausschließlich zwei “Traditionalisten” zitiert.
- Prof. Daniel Turp – Universität Montréal, widersprach dieser traditionellen Auffassung und im Referat von Prof. Xabier Arzoz – Universität des Baskenlandes und Mitglied des Spanischen Verfassungsgerichtshofes, ließen sich höchst interessante Zwischentöne heraushören, die für die zukünftigen Entwicklungen in Spanien von größter Bedeutung sein könnten.
- Einige Referenten schienen zum eigentlichen Thema nicht allzuviel beitragen zu können, wie etwa Prof. Marco Pertile – Universität Trient und Prof. Giuseppe Nesi – Universität Trient. Mit ihrer Anwesenheit wollte man wohl dem Anspruch einer Veranstaltung der Europaregion Tirol gerecht werden.
- Kurioserweise wurden bei der Tagung keine Belege vorgebracht, dass das Modell der Autonomie international wachsende Akzeptanz erfährt. Es wurden weder existierende Autonomiemodelle vorgestellt, noch Regionen erwähnt, wo man diesbezüglich vor neuen Durchbrüchen stünde. So stellt Prof. Peter Oeter – Universität Hamburg einschränkend fest, dass die Kurden kein prinzipielles Recht auf Selbstbestimmung hätten. In wichtigen Ländern (Türkei) sei wohl nur ein ausgebauter und institutionell abgesicherter Minderheitenschutz denkbar. Dies klingt jedenfalls nicht nach einer international wachsenden Akzeptanz für Autonomie, den man als Tenor der Tagung feststellen wollte.
- Christoph Perathoner referierte über die Südtirol-Autonomie. Der Referent beschränkte sich weitgehend auf die allseits bekannte Modellautonomie-These. Für eine wissenschaftliche Tagung wäre es zumindest interessant gewesen, stärker auf die aktuellen Zentralisierungstendenzen in Rom und die damit zusammenhängende Krise der Südtirolautonomie einzugehen. Zudem enthielt der Beitrag keinerlei vergleichende Ansätze mit anderen Autonomien Europas. Die These der Vorzeigeautonomie schränkte in der anschließenden Diskussion sogar LH-Kompatscher ein, der ausdrücklich lediglich von einem Beispiel sprechen wollte.
- Prof. Peter Hilpold betonte im Beitrag von RAI Südtirol besonders die Rolle der Europaregion Tirol. Kurioserweise war dies bei der Tagung in Innsbruck in keiner Weise ein Thema. Weder wurden Europaregionen vorgestellt, noch wurde erörtert, ob sich innerhalb der EU überhaupt Tendenzen in Richtung Regionalisierung feststellen lassen.
- Last but not least hätte es der Tagung nicht geschadet, wenn der Moderator Prof. Peter Hilpold mit etwas weniger Lobhudelei, die teils fast ein wenig peinlich wirkte, und mehr wissenschaftlicher Gediegenheit durch die Veranstaltung geführt hätte.
Dogmatisches Festhalten an Definitionen
Fast symptomatisch scheint bei einigen Völkerrechtlern die Suche nach exakten Definitionen zu sein. So etwa auch bei Prof. Hans-Joachim Heintze. Häufig Definitionen von Sachverhalten, die sich gar nicht in dieser Art und Weise exakt definieren lassen und somit die Wirklichkeit nur ungenügend abbilden. Ein klassisches Beispiel ist der Versuch den Begriff Volk zu definieren.
Die Anerkennung als Volk ist die Voraussetzung des Selbstbestimmungsrechts. Aus dieser Definition leitet sich das Konzept der nationalen Minderheit ab. Bei der Gründung von neuen Staaten würden neue Minderheitensituationen entstehen. Dies wird von einigen Referenten (Prof. Hans-Joachim Heintze – Universität Bochum, Prof. Rein Müllerson – Universität Tallinn und Prof. Stefan Oeter – Universität Hamburg) als höchst problematisch betrachtet.
Auf den Ansatz territorialer, nicht nach nationalstaatlichen und “völkischen” Kritierien organisierten Staaten kommen diese Referenten nicht oder nur am Rande. Dies scheint sich derzeit noch außerhalb der völkerrechtlichen Dogmatik zu bewegen.
Fast schon amüsant in diesem Zusammenhang die Feststellung von Prof. Hans-Joachim Heintze, dass man im Zuge der deutschen Wiedervereinigung in rechtswissenschaftlichen Kreisen darüber diskutierte, ob es sich um ein Volk oder zwei verschiedene Völker handelte. Was hat das eigentlich zur Sache? Hätte man zuerst diese Frage klären müssen, bevor es zur Wiedervereinigung kam?
Prof. Thomas Burri – Dozent für Völker- und europäisches Recht der Universität St. Gallen, wohnte der Tagung als Hörer bei und war über den Definitionszwang, der häufig die Sicht auf praktisch sinnvolle und anwendbare Lösungen vernebelt, ebenfalls verwundert.
Prof. Daniel Turp widerspricht der traditionellen Interpretation des Selbstbestimmungsrechts
Prof. Daniel Turp – Universität Montréal, widersprach einigen Argumenten. So wird laut traditioneller Doktrin das Recht auf Selbstbestimmung vom Prinzip der terrtorialen Intergrität eingeschränkt.
Laut Prof. Turp ist dies nicht korrekt. Die territoriale Intergrität bezieht sich auf das Verhältnis von souveränen Staaten untereinander um Agressionen zu vermeiden, nicht jedoch auf Unabhängigkeitsbestrebungen innerhalb von Staaten.
Auch der Internationale Gerichtshof habe diese Auffassung bestätigt. Von Turp, in einer Zwischendiskussion angesprochen, bestätigte auch Hans-Joachim Heintze diesen Sachverhalt.
Auch in Südtirol wird dieses Argument häufig vorgebracht. Es scheint aber Konsens darüber zu geben, dass das sogenannte Prinzip der territorialen Intergrität das Selbstbestimmungsrecht nicht einschränkt.
Prof. Daniel Turp betonte zudem, dass eine Grundlage des Rechts auf Selbstbestimmung das Prinzip der Demokratie sei. Dies habe auch der Oberste Gerichtshof von Kanada festgehalten, als man Québec prinzipiell ein Recht auf Selbstbestimmung einräumte. Der Oberste Gerichtshof von Kanada berief sich auf zwei Grundprinzipien: das Prinzip der Demokratie und das Prinzip nach Föderalismus.
Prof. Xabier Arzoz: Insiderinformationen aus Spanien
Xabier Arzoz – Universität des Baskenlandes und Mitglied des spanischen Verfassungsgerichtshofes, referierte über die Entwicklungen und Möglichkeiten, die sich im Zuge der Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien ergeben.
Laut Prof. Arzoz bestehe die Notwendigkeit einer Verfassungsreform, um Spanien in einen multinationalen Staat umzuwandeln, den autonomen Gemeinschaften das Recht auf Volksbefragungen zu gewähren oder das Recht auf Selbstbestimmung einschließlich der Trennung von Spanien zu ermöglichen.
Laut ihm sei man in einer verfassungsrechtlichen Sackgasse angelangt, da die Minderheitenregionen, die eine Verfassungsänderung vornehmen möchten, ohne die Unterstützung der beiden großen nationalen Parteien nie die notwendigen Mehrheiten erreichen.
Sollte sich die Verfassung zu einem starren Instrument, das von der Mehrheit kontrolliert wird, entwickeln, müssen sich die Minderheitenregionen auf andere Prinzipien berufen, wie zum Beispiel auf das Selbstbestimmungsrecht, auf das Demokratieprinzip oder neue, kreative politische Aktionen, wie dem “Recht zu entscheiden”. Dies liefert dann die Grundlagen entweder für mehr Autonomie oder nach Eigenstaatlichkeit.
Prof. Xabier Arzoz räumt den gesellschaftlichen Entwicklungen in Katalonien, die sich in Massendemonstrationen oder neuartigen, kreativen Aktionen der Regionalregierung manifestieren höchste Bedeutung ein, die nicht ohne Folgen bleiben werden.
Im Gegensatz zu anderen Referenten erkennt Prof. Arzoz auch aus praktischer Erfahrung am Verfassungsgericht eine Symbiose zwischen juristischer Ebene und politischer Ebene. Wenn die rechtlichen Rahmen für die Umsetzung einer wünschenswerten gesellschaftlichen Entwicklung nicht gegeben sind, dann muss die Politik kreative Ansätze entwickeln, um den rechtlichen Rahmen zu ändern. Eine Einschätzung, die von den Dogmatikern des Völkerrechts nicht erkannt wird.
Einen ersten Erfolg konnten die Minderheitenregionen schon erringen. Im Urteil 42/2014 des Verfassungsgerichtshofs spricht man mittlerweile von einem multiregionalen Gebilde. Die “Begleitmusik” zum Urteil war laut Prof. Arzoz wesentlich minderheitenfreundlicher als noch vor wenigen Jahren. Dies sei auch dem Druck der Straße geschuldet.
In Südtirol heißt es immer, dass bestimmte Forderungen rechtlich nicht möglich seien. Es wird aber auch nichts unternommen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern. In Katalonien befindet man sich jetzt genau in dieser Phase. Dass die Massendemonstrationen und Entscheidungen der Regionalregierung sehr wohl einen Einfluss auf die Entwicklung des Rechts haben, bestätigt immerhin ein Mitglied des spanischen Verfassungsgerichtshofes und RAI Südtirol ist dies kein Wort in der Berichterstattung wert.
Prof. Hannes Hofmeister: In Schottland bald erneutes Unabhängigkeitsreferendum?
Prof. Hannes Hofmeister von der Universität Bozen erörterte die Schottlandfrage. Er referierte vor allem über die potentiellen Folgen einer schottischen Unabhängigkeit. (möglicher Ausschluss aus der EU usw.). Interessant, dass Prof. Hofmeister zeitnah ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum in Schottland als wahrscheinlich bezeichnete. Entgegen der Auffassung von David Cameron, aber auch Karl Zeller, könnte die Schottlandfrage also sehr rasch wieder auf die politische Tagesordnung kommen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Ergebnisse der Tagung in Innsbruck wesentlich differenzierter zu betrachten sind, als dies von RAI Südtirol und dem Tagungsmoderator Prof. Peter Hilpold im entsprechenden Bericht dargestellt wurde.
Die Völkerrechtler, die eher eine traditionelle Auffassung von Selbstbestimmung vertreten, berufen sich vor allem auf vergangene Entwicklungen (Selbstbestimmungsrecht der Völker um die Zeit des 1. Weltkrieges, Dekolonialisierung) und den bestehenden juristischen Status Quo. Ein bestimmter Hang zu dogmatischen Definitionen ist feststellbar.
Referenten, die die Auffassung vertreten, dass die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes sehr wohl möglich sei, berufen sich, neben juristischen Prinzipien, auf das Prinzip der Demokratie, das Primat der Politik und die Bedeutung von gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnissen, die letztendlich die Grundlage für eine Neuinterpretation und Änderung von juristischen Rahmenbedingungen sei.
Südtirol hat bei der Tagung in Innsbruck bis auf die Abschlussdiskussion der Politiker sowie die Referate von Perathoner und Prof. Tancredi – Universität Palermo, keine Rolle gespielt. Entweder bezog man sich auf historische Beispiele von Selbstbestimmung oder auf die Entwicklungen in Schottland, Katalonien oder Québec. Aus den Entwicklungen in Schottland und Katalonien hat man sich in Südtirol ausgeklinkt, da die Mehrheitsparteien selbst eine traditionelle und rückwärtsgewandte Auffassung von Selbstbestimmung vertreten. Anstatt mit politischer Kreativität und dem Beginn einer ergebnisoffenen Diskussion über Südtirols Zukunft an einer Änderung der juristischen Rahmenbedingungen zu arbeiten, beschränkt man sich auf die Zementierung des Status Quo.
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