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Mit Sicherheit ein Blödsinn.

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ai

Arbeitssicherheit ist ein ernstes und wichtiges Thema. Es ist zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber in dieser Hinsicht klare Regeln und Richtlinien schafft. Jeder Arbeitnehmer sollte zumindest über ein Grundwissen bezüglich Gefahrenerkennung und -vermeidung, Schutzmaßnahmen sowie Verhalten im Notfall verfügen. Soweit die Theorie. In der Praxis sehen die staatlichen Bestimmungen vor, dass alle unselbständig Erwerbstätigen in Italien einen “Grundkurs zur Arbeitssicherheit” belegen müssen. Ich hatte heute das Vergnügen, diesen (vierstündigen) Kurs mitsamt Prüfung über die Plattform Copernicus zu absolvieren und kann getrost behaupten, dass es die mit Abstand sinnentleertesten Stunden meines an sinnentleerten Stunden nicht armen Lebens waren. Es ist sagenhaft, wie man ein derart schwerwiegendes und bisweilen interessantes Thema am Ziel vorbei und somit völlig ad absurdum führen kann. Die zahllosen Rechtschreib- und Grammatikfehler,

Wichtige Artikel der italienischen Verfassung zur Arbeitssicherheit sind:

Art. 32 – Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des Einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft und Gewährleistet den Bedürftigen kostenlose Behandlung. (Abs.1)

Art. 35 – Die Republik schützt die Arbeit in allen ihren Formen und Arten. Sie sorgt für die beruflich Schulung und Fortbildung der Arbeiter. (Abs. 1-2)

Art. 41 – Die Privatinitiative in der Wirtschaft ist frei. Sie darf sich aber nicht im Gegensatz zum Nutzen der Allgemeinheit betätigen oder in einer Weise, die die Sicherheit, Freiheit und menschliche Würde beeinträchtigt, betätigen. (Abs. 1-2)

das grottenschlechte (oder gar philosophische?) Deutsch,

Gefahren liegen in den Dingen (z.B. Baulichkeiten, Maschinen, Arbeitsstoffe) und sind im Menschen selbst begründet (z.B. Verhalten).

die abgrundtief hässlichen Formulierungen,

Was versteht man unter Risiko?
Definition: Wahrscheinlichkeit der Erreichung der potenziellen Schadensstufe unter gegebenen Einsatz- oder Expositionsbedingungen bei einem bestimmten Faktor oder Wirkstoff oder in deren Kombination.

die absurden Zirkeldefinitionen,

Als Arbeitgeber kann jeder bezeichnet werden, der einen Arbeitnehmer beschäftigt. […] Arbeitnehmer sind Personen, die ihre Arbeit in Abhängigkeit eines Arbeitgebers leisten.

die idiotischen idem-per-idem Tautologien

Schutz: alle erforderlichen Maßnahmen und Vorrichtungen um die Arbeitnehmer vor den Auswirkungen von Risiken zu schützen.

sowie das Layout der Kategorie “Augenkrebs”
arbeitssicherheit

tragen zusätzlich dazu bei, dass der “Grundkurs zur Arbeitssicherheit” zur Tour de Force respektive Tour de Farce wird.

Aber auch rein inhaltlich ist die Ausbildung weit jenseits der Grenze des Erträglichen. Denn warum ein Arbeitnehmer wissen muss, dass die Arbeitssicherheit im gesetzesvertretenden Dekret vom 9. April 2008, Nr. 81 geregelt ist und der Arbeitgeber (!) im Falle einer durch den technischen Arbeitsinspektor festgestellten Übertretung binnen 30 Tagen ein Bußgeld entrichten muss (beides wurde ich nämlich in aller Tatsächlichkeit im Test gefragt), erschließt sich mir wohl auch nach 14 Vierteln Lagrein nicht. Wirklich essentielles Wissen zur Arbeitssicherheit (Verhalten, Prozedere usw.) sucht man im Grundkurs vergeblich.

Wen interessiert schon, wie man Erste Hilfe leistet, wie man mit einer Brandschutzdecke ein Feuer löscht oder was man bei Verdacht auf Gasaustritt zu beachten hat. Dafür weiß ich jetzt, dass Arbeitssicherheit in der italienischen Verfassung von 1948 verankert ist und dass “eine Berufskrankheit eine Krankheit [ist], die durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden ist.” (kein Scherz).

Mir scheint, dass sowohl die staatlichen Vorgaben (bei den lächerlichen Definitionen wird immer wieder auf das gesetzesvertretende Dekret im italienischen Original verwiesen) als auch die Südtiroler Umsetzung von einer bizarren Entrücktheit und einem beängstigendem Dilettantismus geprägt sind.

In einer Pressemitteilung verkündete der HGV im Dezember 2013 großspurig:

Ab sofort kann die Grundausbildung zur Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer auch online absolviert werden. Nach monatelanger Vorbereitungszeit ist das von der Autonomen Provinz Bozen in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Wirtschaftsring vorangetriebene Pilotprojekt nun online. Folglich kann die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung der Arbeitnehmer, was die vierstündige Grundausbildung anbelangt, ab sofort bequem vom PC aus absolviert werden (E-Learning).

Was die Verantwortlichen in der “monetalangen Vorbereitungszeit” genau gemacht haben, konnte auch die intensivste -Recherche leider nicht mehr ans Tageslicht befördern. Es wird wohl etwas gewesen sein, was sich nur Claus Peymann und Thomas Bernhard in einer gemeinsam durchzechten Nacht hätten ausdenken können.

Nachtrag:
Ein paar Beispieltestfragen aus dem Abschnitt “Sicherheitsbewusstes Verhalten” möchte ich dem geneigten Leser nicht vorenthalten:

Arbeitserfahrungen führen oft auf die falsche Fährte, weil… (2 richtige Antworten)

  • es passiert ja sowieso nichts
  • sicherheitsgerechtes Verhalten häufig Mehraufwand erfordert
  • ja nur der Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann

Man fühlt sich nicht gefährdet, weil… (3 richtige Antworten)

  • man die Risiken falsch einschätzt
  • die Rettungskräfte bei Bedarf sehr schnell am Unfallort eintreffen
  • man die Gefährdung nicht kennt
  • man die eigenen Fähigkeiten überschätzt
  • man sowieso versichert ist

Wir meinen nichts gegen eine Gefahr tun zu können, weil… (2 richtige Antworten)

  • die Zeit drängt
  • man denkt, dass dies Aufgabe des Leiters des Arbeitsschutzdienstes ist
  • man denkt, dass dies Aufgabe des Arbeitgebers ist
  • einem das Wissen und die Ausbildung fehlt, was man dagegen tun kann


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Comentârs

5 responses to “Mit Sicherheit ein Blödsinn.”

  1. G. P. avatar
    G. P.

    Vier Stunden für die Fische … und das multipliziert mit tausenden, nein hunderttausenden Arbeitnehmern. Und dann fragt man sich, wieso gerade Italien im Gegensatz zu den Nachbarstaaten so unproduktiv ist.

  2. Christoph Moar avatar
    Christoph Moar

    Hi Harald,
    der Bericht hat mir einen Superlacher für den Morgenstart gegönnt. Chapeau. Ich teile deine Einschätzung völlig, dass die Arbeitssicherheitskurse an Absurdität kaum zu toppen sind. Es geht weniger um Vermittlung von Sicherheitsaspekten (höchstens in sehr seltenen Fällen), und mehr darüber eine Pflicht abzuwickeln nach deren Absolvierung der Arbeitgeber “aus der Breduille” ist, weil er “seins getan hat” und den Arbeitnehmer umfassend (!) ausgebildet hat. Soviel zur Vorbedingung, es ist also meist eine rein rechtliche Verantwortungs-Delegierungs-Geschichte.

    Zum wenigen Punkten Deiner Kritik erlaube ich mir – unabhängig von meiner obigen Einschätzung – ein paar Rückmeldungen:

    “das grottenschlechte (oder gar philosophische?) Deutsch”

    Ein Grundgesetz hat häufig eine gewisse philosophische Schreibweise, daran ist per se nichts falsches, ist es für juristisch untrainierte meist angenehmer zu lesen als ein trockenes juristisches Normalgesetz. Wer in Deinem Kurs sich angemaßt hat, die Italienische Verfassung selbst auf Deutsch zu übersetzen gehört wegen Unfähigkeit gefeuert. Es gibt eine offizielle Übersetzung der italienischen Verfassung, an der ich nichts auszusetzen habe, sie ist sauber und ordentlich formuliert. Genauso wie es eine offizielle italienische Übersetzung des Deutschen Grundgesetzes gibt, die man auch einmal lesen darf um zu sehen, wieviel “philosophisches” auch nördlich des Brenners so übrigbleibt. Wenn jemand, wie Dein Trainer in Sachen Arbeitssicherheit, unfähig ist bei den offiziellen Stellen die für unsere EU-und Nicht-EU-Mitbürger angefassten Übersetzungen der Costituzione anzufragen, kann ich über seine/ihre Qualifikation nur staunen.

    “die abgrundtief hässlichen Formulierungen”

    Der Trainer hat mit Sicherheit an der Zielgruppe vorbei definiert. Die Definition ist aber korrekt, Juristen und Techniker haben damit kein Problem, sie stammt, vermutlich, auch aus der entsprechenden rechtlichen Norm (dlg 9/2008, n. 81). Ich bin schon seit Jahren der Meinung, dass man Spezialisten ausbilden muss, die jedes neue Gesetz – das ja zunächst von Juristen und Technikern nach den in ihrer Ausbildung beigebrachten Kriterien verfasst wird – auf das Maximale sprachlich “vereinfacht”, ohne dass dabei die Rechtssicherheit verloren geht. Klingt einfach, ist es aber nicht. Dafür sind hochspezialisierte Arbeitskräfte nötig, also Juristen und Techniker mit Zusatzausbildung und Sensibilität für sprachlichen Feinschliff. Es wäre nämlich für alle fatal, wenn an der Semantik einer Norm etwas verloren geht, nur weil sprachlich vereinfacht wurde.

    “die absurden Zirkeldefinitionen”

    Diese Einschätzung teile ich nicht. Die Definition ist völlig korrekt. Die Definition des Arbeitgebers ist zum Beispiel auch 1:1 in Gablers Wirtschaftslexikon zu finden. Nur weil etwas auf den ersten Blick einen Zirkel darstellt, ist es nicht absurd. Sohn/Tochter ist derjenige, der von einer Mutter geboren wird. Mutter ist diejenige, die einen Sohn/Tochter gebärt. Das ist eine schlichte Definition.

    “idem-per-idem Tautologien”

    Tut mir leid, kann ich auch nicht Teilen. Die zitierte Definition (egal wie schlecht das sprachlich ist, aber es entstammt mit Sicherheit einer entsprechenden Norm) nennt ganz klar die Begrifflichkeiten Risiko, die Auswirkungen eines Risikos, und die Maßnahmen und Vorrichtungen um sich vor den Auswirkungen eines Risikos zu schützen. Letzteres nennt man dann Schutz. Das ist keinesfalls ein idem-per-idem, sondern drei verschiedene Begrifflichkeiten die zueinander in Beziehung stehen.

    “Denn warum ein Arbeitnehmer wissen muss, dass die Arbeitssicherheit im gesetzesvertretenden Dekret vom 9. April 2008, Nr. 81 geregelt ist und der Arbeitgeber (!) im Falle einer durch den technischen Arbeitsinspektor festgestellten Übertretung binnen 30 Tagen ein Bußgeld entrichten muss (beides wurde ich nämlich in aller Tatsächlichkeit im Test gefragt), erschließt sich mir wohl auch nach 14 Vierteln Lagrein nicht. ”

    Dem Arbeitnehmer besser vermittelt, wäre das hingegen mit das Wichtigste was man dem Arbeitnehmer mitgeben muss: wenn er bei seiner Arbeit irgendwas feststellt, was gegen dem Arbeitsschutz wirkt, muss er keine Angst haben dass er dafür belangt wird, und brauch auch nicht Angst vor dem Arbeitsinspektor zu haben. Rechtlich belangt und Zahlen muss der Arbeitgeber. Im Kern ist das eine Rechtsbehelfsbelehrung: du vermittelst denjenigen, der das braucht, die Information über seine Rechte (und Pflichten). Dass sie dich daran geprüft haben, dass das Bußgeld in 30 Tagen überwiesen werden muss ist tatsächlich traurig. Faktenbüffeln. Absurd.

    “Wirklich essentielles Wissen zur Arbeitssicherheit (Verhalten, Prozedere usw.) sucht man im Grundkurs vergeblich.
    Wen interessiert schon, wie man Erste Hilfe leistet, wie man mit einer Brandschutzdecke ein Feuer löscht oder was man bei Verdacht auf Gasaustritt zu beachten hat. ”

    Stimme ich zu. Traurig, dass diese Arbeitssicherheitskurse eben letztlich zu einer reinen Verantwortungs-Delegierungs-Aktion ausgeartet sind statt sinnhaftes und anwendbares Wissen zu vermitteln.

    “eine Berufskrankheit eine Krankheit [ist], die durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden ist.” (kein Scherz).”

    Nein, das ist kein Scherz. Würde es im Gesetz nicht so definiert werden, würde ein Jurist nämlich auf die Idee kommen seinen Mandanten vor Strafe zu schützen indem er argumentiert, dass sein Mandant nicht nach dem genannten Gesetz bestraft werden kann weil eine Berufskrankheit eine Krankheit des Berufes ist, das wisse doch jeder. Gesetze sind wie technische Konstrukte: jedes Element muss über eine Definitionskette eindeutig definiert sein, sonst kann es ein Winkeladvokat aushebeln und Rechtssprechung würde zum Pokerspiel bis zu stets unterschiedlichen Einzelentscheidungen der Richter kommen. Diesem Risiko muss die juristische Hermeneutik mit Logik und den Mitteln der Syntax möglichst entgegenwirken.

    Zum Beispiel ist es wichtig zu unterscheiden, ob eine Krankheit eine Berufskrankheit ist (in dem Sinne dass du sie bei der Ausübung deines Berufes bezogen hast) oder ob sie eine berufshindernde Krankheit (die du woanders bezogen hast, die aber aus objektiv nachprüfbaren Gründen die Ausübung des Berufs unumgänglich macht). Das ist kein Scherz, sondern wichtig. Nur: ich stimme dir zu dass das keinem Arbeitnehmer was bringt.

    Die Qualität des Referenten und der Organisatoren des Kurses, die kein Problem damit haben “normalen” Arbeitnehmern so einen Müll zuzutragen, kann sich nun jeder selbst ausmalen.

    “Mir scheint, dass sowohl die staatlichen Vorgaben (bei den lächerlichen Definitionen wird immer wieder auf das gesetzesvertretende Dekret im italienischen Original verwiesen) als auch die Südtiroler Umsetzung von einer bizarren Entrücktheit und einem beängstigendem Dilettantismus geprägt sind.”

    Du schießt zu scharf. Die Definitionen aus den gesetzgebenden Dekreten sind nicht lächerlich, sie sind für eine anderen Zweck und eine andere Zielgruppe gedacht. Dilettantisch sind sie sicher nicht, genausowenig wie zum Beispiel ein Deutsches BGB dilettantisch ist.

    Deine Kritik an den Kurs aber: absolut zutreffend.

    1. Harald Knoflach avatar
      Harald Knoflach

      ich stimme größtenteils dem zu, was du schreibst.

      meine kritik richtet sich ja gegen die art und weise, wie arbeitssicherheit den arbeitnehmern “vermittelt” wird und welche inhalte dabei zum tragen kommen.

      es mag sein, dass es in gesetzestexten derartige formulierungen braucht – wenngleich es vielfach schon auch bemühungen gibt, allgemein verständlich zu formulieren (siehe: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw37_krings/297188). ABER: derartige texte haben in einem arbeitssicherheitskurs für ARBEITNEHMER nichts verloren (kann man vielleicht in einem kurs für arbeitgeber einbauen). in diesem zusammenhang sind sie dilettantisch (da pädagogisch sinnlos), lächerlich, nutzlos. und auch die auswahl der inhalte (sperrige rechtliche definitionen und fakten statt praktischer hinweise) ist hirnrissig. das meinte ich mit entrückt und dilettantisch. nur ein ahnungsloser weltfremder dilettant kann gewöhnlichen arbeitnehmern bei einem arbeitssicherheitskurs juristenlatein vorlegen.

      ad verantwortungsdelegierungsgeschichte: wobei man sagen muss, dass das ja nicht vom arbeitgeber sondern offenbar dem gesetzgeber ausgeht. das land/der staat verlangt vom arbeitgeber, dass seine angestellten diesen kurs (in der art) machen, soweit ich das verstanden habe.

      ad zirkeldefinition: klar können die begriffe “arbeitnehmer” und “arbeitgeber” irgendwo so definiert und geregelt sein – aber nochmal: diese definitionen haben nichts in einem kurs zur arbeitssicherheit zu suchen. selbiges gilt für “berufskrankheit”. und wenn schutz etwas ist, das schützt, dann ist das idem-per-idem.

      p.s. beim kurs gab es keine organisatoren oder vortragenden. wir haben das alles online über die copernicus-plattform des landes gemacht.

      1. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Yup, genauso war meine Rückmeldung auch gedacht, ich stimme dir zu, dass ein *sinnvoller* Kurs anders aussieht, wollte nur klarstellen dass die Dinge *an sich* nicht sinnfrei oder sonstwas sind, sondern einfach für eine andere Zielgruppe gedacht sind. In einem Arbeitnehmer-Kurs haben sie, so vermittelt, nichts verloren.

        Ad Verantwortungsdelegierung: nun, der Gesetzgeber nimmt den Arbeitgeber insoweit in die Pflicht dass der Arbeitgeber für alles verantwortlich ist, außer er hat seine Mitarbeiter korrekt und nachweislich angewiesen. Darum diese lächerlichen Arbeitssicherheitskurse, wo der Arbeitgeber danach einen Wisch hat dass er das von ihm verlangte (=den Mitarbeiter instruieren) erledigt hat. Falls danach was passiert, ist er nicht mehr Schuld, sondern der Mitarbeiter, der wider besseren Wissens vergessen hat den Helm aufzusetzen, die Leiter von einem zweiten sichern zu lassen, mit der Schere nicht durchs Zimmer zu laufen (Scherz) etc.

        Wie bei allem gehts immer nur um lächerliche Verantwortungsabgabe. Beim vor Jahrzehnten eingeführten DPS gings auch nicht darum, die IT in den Unternehmen sicherer zu machen. Sondern darum, dass falls was passiert, irgendjemand dafür verantwortlich ist, und zwar nicht mehr der Geschäftsführer.

        Die lieben Damen und Herren Minister sollten dringend noch mehr bürokratisieren: der Inhalt einer Sicherheitsschulung muss offensichtlich aufs genaueste zentral vorgegeben werden, weil wenn man die lokalen Akteure das selbst machen lässt kommt eben das dabei raus, was du erlebt hast. Dem Gesetz ist genüge getan, aber sinnstiftend ist was anderes. Und, wems nicht klar ist, das “aufs genaueste zentral vorgeben” ist mit Ironie zu verstehen. Ich kann nur den Kopf schütteln. Aber wetten wir was? Wenn du die Verantwortlichen des Kurses zum Inhalt fragen wirst, wird es heißen dass “die in Rom” das so wollen.

        Nein. “Die in Rom” wollen gar nichts so oder anders. “Die in Rom” haben ein Gesetz rausgebracht, das notgedrungen (die Juristerei ist entgegen landläufiger Meinung formell eine präzise Sache, sonst gehts nicht) einen gewissen Aufbau hat. Die zu vermittelnden Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz sind was anderes, und haben im Gesetz auch nichts verloren. Teil des Kurses kann also ein “optionales” und “sinnstiftendes” Einweisen in Sicherheitsvorkehrungen sein, erweitert um eine dem Rechtsstaat genügenden Rechtsbehelfsbelehrung: jeder muß seine Rechten und Pflichten kennen und kann nach Abschluß des Kurses dir auch unterschreiben dass er sie vermittelt gekriegt hat.

        Damit wäre dem Gesetz und der Sinnhaftigkeit auch genüge getan. Solange manche aber gewöhnt sind, Dienst nach Vorschrift zu machen und als Zweck des Kurses lediglich die Verantwortungsabrollung vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer zu erreichen, kommt genau das raus, was du erlebt hast.

  3. Christoph Moar avatar
    Christoph Moar

    “wenn schutz etwas ist, das schützt, dann ist das idem-per-idem.”

    Nein, du liest den Satz nicht in seiner Semantik.
    Schutz = die Maßnahmen, die vor den *Auswirkungen* von *Risiken* schützen.

    Damit ist insbesondere gesagt – und das ist juristisch wichtig – dass durch “Schutz” nicht die “Risiken” an sich verschwinden. Diese bleiben. Die *Auswirkungen* der *Risiken* werden durch *Maßnahmen* gemindert. Diese Maßnahmen stellen den Schutz dar.

    Für Laien bedeutet das, dass du als Arbeitgeber nicht das tödliche Faulgas aus dem Silo entfernen musst (=das Risiko, was du gar nicht entfernen kannst), sondern du musst als Arbeitgeber den Arbeitnehmern Maßnahmen bereitstellen (=die Atemmaske, das Seil zur Sicherung, den zweiten Mitarbeiter zur Beobachtung der Lage, das Telefongerät), damit mit diesen Maßnahmen die Auswirkungen des Risikos minimiert werden.

    Du haftest nicht dafür, dass da Faulgas vorliegt. Du haftest nur, wenn du keine Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen lieferst.

    Glaube mir, das ist nicht idem-idem. Das ist eine sehr feine und wichtige Differenzierung.

    Eben nicht. Wie du eishst

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