Landesrätin Martha Stocker (SVP) hatte sich erst kürzlich nach Rom begeben, um bei Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin (bzw. ihren engsten Mitarbeitern) eine Ausnahme für die Geburtsstationen in den Bezirkskrankenhäusern zu erwirken. Wie jetzt Stockers Trentiner Kollegin, Landesrätin Borgonovo Re (PD), bekanntgab, blieb die Bettelei jedoch ergebnislos: Wie schon im Falle der Bezirksgerichte werde Rom auch diesmal keine Sonderregelung für die autonomen Länder akzeptieren. Damit würden Lebensqualität und Grundversorgung in den Bezirken ein weiteres mal leiden; unser bislang — wie Fachstudien belegen — gut funktionierende Gesundheitssystem würde nicht nach hierzulande ausgehandelten Kriterien reformiert, sondern nach unveränderlichen Vorgaben, die von oben diktiert werden. Wie wir bereits eruieren konnten, gibt es in benachbarten Regionen wie Graubünden und Salzburg keine ähnlichen »Qualitätskriterien« (oder aber als Qualitätskriterien getarnten Sparmaßnahmen).
Erstaunlich ist einmal mehr, dass die angebliche Südtiroler »Modellautonomie« nicht die Zuständigkeit hat, die territoriale Organisation des eigenen Gesundheitswesens festzulegen. Nachdem die regierende Volkspartei die Unabhängigkeit vom Nationalstaat (und somit völlige Verantwortungsübernahme) seit Jahren als nicht realistisch bezeichnet, stellt sich in diesem Zusammenhang jedoch einmal mehr die Frage, ob die von der SVP als realistisch bezeichnete, sogenannte »Vollautonomie« mit (erfolglosen) Bettelfahrten nach Rom bereits ausgeschöpft ist. Oder anders formuliert: Wo bleibt sie denn, die schöne Vollautonomie — oder auch nur ein erkennbarer Schritt dorthin?
Die Gewerkschaft ASGB schlägt indes vor, die Schließung der Bezirkskrankenhäuser bzw. ihre Umwandlung in Tageskliniken einer Volksbefragung zu unterziehen. Eine Forderung, der ich mich vollinhaltlich anschließen kann.
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