In ihrer gestrigen Sitzung hat die Landesregierung eine Stärkung der Zweisprachigkeit bei der Vergabe von Dienstleistungen durch Land und Gemeinden beschlossen: Überall dort wo bei der Ausübung der geforderten Leistungen (in Kranken- und Seniorenpflege, öffentlichen Mensen etc.) ein Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern zu erwarten ist, soll der Zweisprachigkeitsnachweis in der Ausschreibung mit einer höheren Punktezahl belohnt werden. Dies sei aber nur eine Übergangslösung, denn der Nachweis soll mittelfristig zum Ausschlusskriterium werden: Wer ihn nicht beibringen kann, wird erst gar nicht zum Wettbewerb zugelassen. Je mehr und öfter Dienstleistungen auf staatlicher oder internationaler Ebene ausgeschrieben werden müssen, desto wichtiger wird diese Maßnahme, um eine Aushöhlung der Zweisprachigkeitspflicht — wie sie zum Teil bereits im Gange ist — zu verhindern.
Prompt weist Michele Buonerba von der Gewerkschaft Cisl laut heutigem A. Adige darauf hin, dass das Mehrsprachigkeitskriterium einem eventuellen Rekurs vor dem Verwaltungsgericht nicht standhalten werde, da das »nationale« Vergaberecht gelte und nicht derart eingeschränkt werden dürfe. Falls dies stimmt — und dies im übrigen auch die unkritische Position einer Gewerkschaft ist — wäre dies freilich eine weitere Bankrotterklärung der Autonomie, deren wichtigste Existenzgrundlage doch die Sicherstellung der Mehrsprachigkeit sein sollte.
Der Landesregierung ist zu ihrem Vorstoß in jedem Fall zu gratulieren und gegebenenfalls das nötige Durchhaltevermögen zu wünschen.
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