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Codi Civil.

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Gerne verlautbaren unsere obersten Politikerinnen, wie autonom und unabhängig wir doch schon seien: Außer wenigen Details regelten wir doch schon alles selbst, Rom mische sich nur noch am Rande in unsere Belange ein. Doch stimmt das? Mitnichten! Es gibt eigentlich kaum einen Lebensbereich, in den sich die nationale Gesetzgebung nicht einmischt. Dies gilt auch und vor allem für das allgemeine Privatrecht, das vom staatlichen Zivilgesetzbuch geregelt wird. Über so wesentliche Bereiche wie die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Familienrecht, Erbrecht, Besitz und vieles mehr befindet ausschließlich Rom, das Land Südtirol regelt – wenn überhaupt – nur unwesentliche Details. Also in etwa das genaue Gegenteil von dem, was behauptet wird und landläufige Meinung ist. Maßgebend ist außerdem stets ausschließlich der italienische Wortlaut der Gesetze*. Das wird dann Vorzeigeautonomie genannt, oder etwa in blanker Selbstüberschätzung innere Selbstbestimmung.

Wie das anders geht, zeigt wieder einmal unser Paradebeispiel Katalonien (es wird schon fast langweilig). Der Codi Civil de Catalunya, das Bürgerliche Gesetzbuch Kataloniens, ist Ausdruck des tatsächlichen Ausmaßes an Eigenregierung, das die Katalanen im Gegensatz zu Südtirol bereits erlangt haben. Dieses Gesetzbuch regelt weite Teil des Privatrechts autonom vom spanischen Zentralstaat und kommt stets bevorzugt zur Anwendung, hat also gegenüber den staatlichen Vorschriften Vorrang.

Hier zur Vertiefung der Link zur digitalisierten Version des Codi Civil de Catalunya auf den Seiten der Universität von Girona.

Cëla enghe: 01 02

*) Dieser Grundsatz gilt im Übrigen auch für die Gesetze des Landes Südtirol. Art. 99 des Autonomiestatuts hält dazu fest: »Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, welche die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt. In den Akten mit Gesetzeskraft und immer dann, wenn dieses Statut eine zweisprachige Fassung vorsieht, ist der italienische Wortlaut maßgebend.« Dies bedeutet, dass Normen, die großteils auf Deutsch ersonnen, besprochen und verabschiedet wurden, nur in ihrer italienischen Übersetzung Gültigkeit haben und interpretiert werden dürfen. Eine klare Herabwürdigung der deutschen Sprache, wie sie dem Katalanischen nicht zuteil wird.



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