Die SVP-Senatoren Berger und Zeller haben am 15. März 2013 einen Gesetzesentwurf zur sogenannten Vollautonomie eingebracht. Trotz seiner kaum zu überschätzenden Tragweite blieb der Vorstoß von Medien und Öffentlichkeit bislang weitgehend unbeachtet. Eine Kurzbetrachtung.
- Seiner Form nach entstünde das »neue Autonomiestatut« nicht als organischer Text, sondern als Flickschusterwerk durch massive Abänderungen am bestehenden Statut. Auch das neue Grundgesetz unserer Selbstverwaltung hätte nicht die Form und die Statur einer echten Landesverfassung und bliebe zudem ein Statut für die weiterhin fortbestehende Region Trentino-Südtirol.
- Inhaltlich hätte die Verabschiedung des Vorschlags von Berger und Zeller selbstredend einen massiven Ausbau der Selbstverwaltung zur Folge. Einige wenige Zuständigkeiten (in insgesamt neun Bereichen) verblieben beim Staat, der Rest ginge an die autonomen Länder über. Eine Klausel zur möglichen Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes wäre auch im neuen Statut nicht enthalten, das insgesamt auch keineswegs vom ethnischen, ethnizistischen bzw. ethnozentrischen Ansatz abweicht. Die Rechte der Ladiner würden in diesem Kontext immerhin deutlich aufgewertet.
Was die Anwendung betrifft, wäre man wohl wieder auf langwierige Verhandlungen mit dem Staat angewiesen, der die Durchführungsbestimmungen zu erlassen hätte. Die Umsetzung des Autonomiestatuts von 1972 dauerte insgesamt rund 20 Jahre! - Am wichtigsten sind jedoch die Überlegungen zu Methodik und Beteiligung: So wurde dieser Vorschlag zur Vollautonomie von zwei Personen in einem Hinterzimmer ausgeheckt und soll nicht etwa von den Südtirolern in einer Abstimmung ratifiziert, sondern vom römischen Parlament beschlossen werden (oder eben nicht, was in Anbetracht der laufenden Rezentralisierungsbestrebungen wahrscheinlicher scheint).
In jedem Fall ist eine derartige Vorgangsweise im 21. Jahrhundert nicht mehr vermittelbar. Die Grundregeln für unser politisches, gesellschaftliches und kulturelles Zusammenleben müssen gemeinsam in einem offenen und transparenten Verfahren erarbeitet werden.
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