Das Landesgericht Bozen hat den umstrittenen Entscheid der Richerkommission um Dr. Margit Falk-Ebner gekippt. Diese hatte vor rund zwei Monaten den Großteil von rund 18.000 für das Referendum zur direkten Demokratie gesammelten Unterschriften kurzerhand für ungültig erklärt, da auf den Unterschriftenbögen ein Verbindungsstempel fehlte.
Die Initiative für mehr Demokratie hatte damals bereits darauf hingewiesen, dass eine genaue Vorschrift über die Art der Stempelung gar nicht existiere und dass für die Unterschriftensammlung ausschließlich die bereits vom Generalsekretariat des Landtags abgestempelten und vidimierten Bögen benutzt worden seien. Das 58-köpfige Promotorenkomitee hatte sich daraufhin für den nun positiv abgeschlossenen Rekurs entschieden.
Dazu das Landesgericht:
In Abweichung der Entscheidung der Kommission für die Abwicklung der Volksabstimmung vom 25.10.2013, werden im Dringlichkeitswege die vom Promotorenkomitee auf den vom Generalsekretär des Landtages vidimierten Bögen gesammelten Unterschriften als gültig anerkannt, mit allen daraus resultierenden Folgen.
Auch ohne diese Revision hätte das Referendum zur direkten Demokratie in jedem Fall stattgefunden, da neben den 18.000 Bürgerinnen und Bürgern auch die nötige Anzahl an Landtagsabgeordneten einen (gesonderten) Antrag auf Volksabstimmung gestellt hatten. Trotzdem hat die richterliche Entscheidung mehr als nur symbolischen Wert: Ohne sie hätte die Referendumskomitee sowohl auf Zugang zu den Plakatierungsflächen als auch auf die Berücksichtigung im Rahmen der »par conditio« verzichten müssen.
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