Erst gestern hatte ich in einem Artikel unter anderem über die neue Zuständigkeit des Landes Südtirol für Lokalfinanzen und Gemeindesteuern berichtet, deren (im Rahmen des Stabilitätsgesetzes stattgefundene) Verabschiedung von Senator Karl Zeller in hohen Tönen gepriesen worden war. Doch schon muss auch diesbezüglich eingeschränkt werden, da der Vorsitzende der ehemaligen PDL-Fraktion (jetzt Gemeinschaftsfraktion FI-NCD) im Regionalrat von Venetien die Neuerung für unannehmbar und verfassungswidrig bezeichnet hat. Den Präsidenten der Region, Luca Zaia (LN), forderte er dazu auf, unverzüglich Verfassungsklage einzureichen, um die Vorzugsschiene für Südtirol und das Trentino zu kippen, da sie die anderen Regionen benachteilige. Kompetenzen im Bereich der Lokalfinanzen, die noch lange keine Steuerautonomie oder Finanzhoheit bedeuten, sind also bereits mehr, als in einem Zentralstaat geduldet wird. Möglicherweise lässt auch die Verfassung eine weitergehende Selbstverwaltung in diesem Bereich gar nicht zu — in diesem Fall wäre bereits jetzt die Grenze des Machbaren erreicht und überschritten. Autonomie und Eigenverantwortlichkeit werden immer öfter mit Neid und Missgunst quittiert.
Der Spielraum, innerhalb Italiens mit einer ausgebauten Autonomie ein tragfähiges und nachhaltiges eigenes Steuersystem aufzubauen, scheint nicht gegeben.
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