Das Verfassungsgericht hat vor zwei Tagen das italienische Parlamentswahlgesetz von 2005 für verfassungswidrig erklärt, insbesondere den Mehrheitsbonus und die gesperrten Listen, die keine Umreihung durch Vorzugsstimmen mehr gestatten. Damit ist Italiens repräsentative Demokratie seit 2006, als erstmals auf Grundlage dieses Gesetzes gewählt wurde, und bis heute illegal, zumal die Mehrheiten aufgrund verfassungswidriger Normen zustande gekommen sind.
Und obschon das Wahlgesetz von seinem Urheber, Minister Calderoli, schon bald als »Schweinerei« bezeichnet wurde, konnten sich die Parteien über Jahre nicht darauf einigen, ein neues zu verabschieden oder zumindest zum alten zurückzukehren. Die Großen Koalitionen, unter denen zuerst Mario Monti und nun Enrico Letta regier(t)en, hatten ein neues Wahlsystem zwar jeweils zur obersten Priorität erklärt, schoben es dann jedoch stets auf die lange Bank.
Auch nach nunmehr festgestellter Verfassungswidrigkeit erklärte Staatspräsident Giorgio Napolitano das jetzige Parlament kurzerhand für legitim und trug ihm auf, die Wahlen neu zu reglementieren. Dies führt dann zum demokratisch nicht unproblematischen Umstand, dass ein verfassungswidrig zustandegekommenes Parlament trotz bedingter Legitimierung ein (dann hoffentlich verfassungsgemäßes) Gesetz erlässt, um einen der wichtigsten Bereiche der Demokratie neu zu regeln. Der Vulnus wird sich also fortpflanzen und aufrecht bleiben.
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