Mit einem Federstrich hatte die Regierung Monti hunderte Bezirksgerichte ausgelöscht, ohne sich die Mühe einer seriösen Kosten-Nutzenrechnung zu machen. Alles wurde über einen Kamm geschoren, denn nur auf die schieren Zahlen kam es an und nicht auf eine zukunftsträchtige und nachhaltige Reform. Für ein Land mit einem katastrophalen, für die schlechte Wirtschaftsentwicklung mitverantwortlichen Justizsystem ist dies ein besonders großer Schaden.
Auch das (angeblich) autonome Südtirol musste auf die Außenstellen des Landesgerichtes verzichten, obwohl
- sie hier mit der Abgabe und Verwahrung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung einen vor Ort unerlässlichen zusätzlichen Dienst versehen;
- die Topographie (Berge!) die Wege in die Landeshauptstadt verlängern;
- Südtirol die flächengrößte »Provinz« Italiens ist und
- das Land die Kosten für die Weiterführung des Dienstes übernommen hätte, somit Rom mit der Schließung keine Ersparnis erzielt hat.
Auf Vorschlag der Abruzzen nutzten nun mehrere Regionen erstmals die Möglichkeit, ein Referendum zu beantragen. Die Regionalparlamente von Basilikata, Kalabrien, Marken, Friaul-Julien, Apulien, Kampanien, Ligurien und Piemont verabschiedeten eine entsprechenden Antrag— und da die Zustimmung von fünf Regionalräten reicht, um eine Volksabstimmung ins Leben zu rufen, konnte der Antrag bereits beim Kassationsgericht hinterlegt werden. Südtirol hat offenbar verlernt, seine Interessen durchzusetzen, fehlen das Land und die Region doch auf der Liste.
Unbestätigten Schätzungen zufolge soll die pauschale Schließung aller Bezirksgerichte dem Staat gar Mehrausgaben in Höhe von jährlich 30 Millionen Euro verursachen — und nicht eine Ersparnis. Zurückzuführen sei dies etwa auf höhere Mieten in den Hauptorten (Bezirksgerichten wurden Räumlichkeiten häufig kostenlos von den Gemeinden zur Verfügung gestellt), Baumaßnahmen, Personalkosten (einschließlich frühzeitiger Pensionierungen). Höhere Ausgaben für die Bürgerinnen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Scrì na resposta