Im Zuge der Diskussion über das politische Spektrum und was bzw. wer politisch links oder rechts sei, verwies bzler in einem Kommentar auf einen von Sven Knoll mitverfassten Text unter dem Titel »Andreas Hofer. Sein Erbe – 200 Jahre später.«
Der harmlos klingende Titel ließe vermuten, dass es sich dabei um einen jener zahllosen kritisch-analytischen bis konservativ-heroisierenden Artikel handelt, die anlässlich des Gedenkjahres geschrieben und publiziert wurden. »Andreas Hofer. Sein Erbe – 200 Jahre später« jedoch ist anders. Nicht etwa weil darin neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu finden wären, sondern weil der Herausgeber der Zeitschrift »Der Eckart«, in der Knolls Beitrag erschienen ist, die Österreichische Landsmannschaft ist. Diese wird vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), einer Stiftung der Republik Österreich und der Stadt Wien, folgendermaßen beschrieben:
Der Schutzverein Österreichische Landsmannschaft (ÖLM) ist eine rechtsextreme Organisation mit vordergründig humanitärer Ausrichtung, die vor allem im publizistischen Bereich beträchtliche Aktivitäten setzt und aufgrund ihrer ideologisch-kulturellen Tätigkeit eine wichtige integrative Funktion für das deutschnationale und rechtsextreme Lager erfüllt.
Bereits Eva Klotz’ »Burschenschaftsaktion« hat bewiesen, dass die Süd-Tiroler Freiheit bei allen gegenteiligen Beteuerungen ihrem »Ziel« alles bedingungslos unterordnet und nicht die geringsten Berührungsängste mit Pangermanisten und Rechtsradikalen hat. Durch die Co-Autorschaft des Spitzenkandidaten der STF bei der Südtiroler Landtagswahl in einem Magazin, das laut DÖW »durch revanchistische und ausländerfeindliche Inhalte gekennzeichnet ist«, entfernt sich die Bewegung vom demokratischen Grundkonsens westlicher Gesellschaften. Zwar relativiert das DÖW, dass
Die Nennung von AutorInnen in rechtsextremen Publikationen [nicht bedeutet], dass alle Genannten als RechtsextremistInnen qualifiziert werden. Gleiches gilt für die in dieser Rubrik angeführten Gruppen: Nicht jede Organisation oder Partei mit Kontakten zum organisierten Rechtsextremismus ist selbst als rechtsextrem einzustufen. Rechtsextremismus wird in keiner Weise mit Nationalsozialismus, Neonazismus oder Neofaschismus gleichgesetzt.
aber ein Landtagsabgeordneter, der sich derart exponiert ist untragbar.
Nachtrag: Sven Knolls Präzisierung.
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