Vor wenigen Tagen hatte der Südtiroler Landtag beschlossen, den Betreiberinnen (Pächterinnen) von Schutzhütten die tolomeische Zweinamigkeit und das Aufhängen der Staatsflagge freizustellen.
In Rom hat die Annahme des entsprechenden Antrags die üblichen nationalistischen Reflexe ausgelöst, die einmal mehr zeigen, wie tief nach wie vor die Auffassung sitzt, dass Südtirol kein autonomes Land, sondern ein Besitztum sei. Die besondere Sensibilität seiner Einwohnerinnen hat im Zentralstaat — für rechte und linke Nationalistinnen — keine Daseinsberechtigung.
Kurios ist zudem, dass die TAZ nach Annahme des Antrags geschrieben hatte, die Hüttenbetreiberinnen wollten vor allem: in Ruhe gelassen werden. Nun, was könnte diesem Wunsch eher entsprechen, als anachronistische Verpflichtungen abzuschaffen und die Entscheidung darüber freizustellen?
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