Die Europäische Kommission hat die Generalitat de Catalunya aufgefordert, Änderungen am katalanischen Kinogesetz vorzunehmen, das seit Anfang 2011 in Kraft ist und binnen vier Jahren dazu führen soll, dass mindestens 50% der Filmvorführungen in katalanischer Sprache sein werden. Für Zuwiderhandlungen sind Strafen in Höhe von 5.000,- Euro pro Filmkopie vorgesehen, die noch einmal durch Strafen ergänzt werden können, die sich nach dem tatsächlichen Kassenerfolg richten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes hatte die katalanische Regierungskoalition aus Sozialisten, Republikanischer Linken (ERC) und Grünen darauf reagiert, dass Filmverleiher trotz jahrelanger finanzieller und organisatorischer Unterstützung durch die Generalitat und einer — durch Umfragen bestätigten — sehr hohen Nachfrage durch die Bevölkerung bis dahin nur rund 3% der Vorführungen auf Katalanisch anboten.
Wider Erwarten beanstandet die Europäische Kommission nicht die Förderung der katalanischen Sprache, sondern die angebliche Bevorzugung der spanischen Sprache. Es sei wettbewerbsverzerrend, dass nur Filme, deren Originalsprache nicht Katalanisch oder Spanisch (Kastilisch) ist, vom Gesetz betroffen sind. Die Generalitat müsse auch für spanische Filme eine Mindestquote von 50% Vorführungen in katalanischer Sprache einführen, da sonst nur Streifen, die in einer Drittsprache gedreht wurden, die Mehrkosten der Neuvertonung zu tragen hätten. Dies war von der damaligen Regierung jedoch ausdrücklich so vorgesehen worden, da es dem Selbstverständnis des katalanischen Gesellschaftsmodells widerspricht, spanische Filme auf Katalanisch oder katalanische Filme auf Kastilisch vorzuführen.
Die Aufforderung der Europäischen Kommission macht einmal mehr die Unfähigkeit deutlich, zwischen wirtschaftlichen und kulturellen Belangen zu unterscheiden. In Deutschland oder Frankreich wird ja auch nicht als wettbewerbsverzerrend betrachtet, dass deutsche respektive französische Filme keine Übersetzungskosten tragen müssen. Die neue katalanische Regierung um die Zentrumspartei CiU will jetzt mit der EU-Kommission verhandeln, um eine zufriedenstellende Ausnahmeregelung zu finden. Angedacht wurde etwa, die kostenintensive katalanische Neuvertonung auch für spanische Filme vorzuschreiben, sie jedoch — anders als bei Filmen mit einer anderen Herkunftssprache — nicht an einen Mindestanteil von 50% der Vorführungen zu koppeln.
Was jedoch gerade von der Südtiroler Warte aus erstaunt, ist, dass bei einem Gesetz, welches die katalanische Sprache asymmetrisch fördert (es ist nur vorgeschrieben, dass mindestens 50% der Filmvorführungen auf Katalanisch stattfinden müssen) nicht etwa zurückgewiesen wird, weil es die Staatssprache benachteiligt, sondern, weil es sie angeblich bevorzugt. Hierzulande sind wir das genaue Gegenteil gewohnt: Es ist nicht einmal gestattet, einen Film in deutscher Sprache vorzuführen, bevor die italienische Fassung gezeigt wird. Was wohl die EU-Kommission zu einer derartigen Benachteiligung sagen würde?
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