Welche Auswirkungen hätte das d’hondtsche Sitzzuteilungsverfahren für die ladinische Minderheit? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat auch Albert Pizzinini (Ladins Dolomites) befragt, der behauptet, dass die Ladiner durch das geplante Wahlgesetz stark benachteiligt wären. De facto, so Pizzinini, wäre lediglich die Vertretung der Ladinerinnen gewährleistet, die Stimmen von Wählern der anderen Sprachgruppen erhalten. Die SVP wäre also auch in dieser Hinsicht die wahre Begünstigte dieses Zuteilungsverfahrens. Unter Umständen könne es sogar soweit kommen, dass der Kandidat, der in Ladinien am meisten Stimmen erhält, von einer ladinischen Kandidatin verdrängt wird, die in Ladinien keine einzige Stimme bekommen hat.
Für eine endgültige Lösung der ladinischen Vertretung im Landtag wäre es laut Pizzinini erforderlich, einen eigenen Wahlkreis zu bilden, damit die Ladinerinnen ihre Vertreterin selbst auswählen können. Im ebenfalls ladinischen Fassatal (Trentino) sei diese Forderung bereits umgesetzt. Den Ladinerinnen, die außerhalb der ladinischen Täler leben, sollte es laut Pizzinini gestattet sein, im ladinischen Wahlkreis zu wählen.
Ferner wäre es wichtig, die Vertretung der Ladinerinnen auf zwei Landtagsabgeordnete aufzustocken, damit eine davon Landesrätin werden könne.
Leider kümmere sich die Landespolitik aber nur um die Wahrung ihrer eigenen Interessen, während die Ladinerinnen gespalten und deshalb nicht imstande seien, sich selbst zu wehren. Paradox sei, dass Ladinervertreter Florian Mussner gegen die Interessen der eigenen Sprachgruppe das Wahlgesetz der SVP unterstütze, so Pizzinini abschließend.
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