Der Vorsitzende des Cercle d’Estudis Sobiranistes, Alfons López Tena*, wird morgen in Brüssel die Notwendigkeit vertreten, dass die EU eine juristische Grundlage für die »innere Erweiterung« schaffe — für den Fall, dass sich eine Region mittels basisdemokratischer Abstimmung friedlich von einem Mitgliedsstaat löst.
Den Rahmen für seine Forderung wird die Konferenz Katalonien, nächster Staat Europas? bieten, die der Journalist Vicent Partal organisiert und moderiert. Unter den zahlreichen Gästen werden sich Mitglieder des Europäischen Parlaments, Funktionäre der Kommission, Journalisten aus zahlreichen Mitgliedsländern, Lobbyisten und Politikwissenschaftler befinden, die bereits ihre Anwesenheit bestätigt haben. Als Jurist wird López Tena die juristische Plausibilität der Annahme vertreten, dass aus Mitgliedsstaaten hervorgehende Regionen, die die Unabhängigkeit erlangen, ohne Unterbrechung Teil der Union und von Verträgen wie dem Schengen-Abkommen und selbst des Euroraums bleiben können.
*) Alfons López Tena ist Sohn spanischer Einwanderer und Ausschussmitglied des spanischen Justiz-Generalrats (vergleichbar mit dem italienischen Consiglio Superiore della Magistratura).
Nachtrag vom 17.04.2008:
Die Wiener Konvention würde es Katalonien gestatten, im Falle der Unabhängigkeit EU-Mitglied zu bleiben
Alfons López Tena, Präsident des Cercle d’Estudis Sobiranistes und Ausschussmitglied des [spanischen] Justiz-Generalrats hat am [heutigen] Donnerstag in Brüssel die Ansicht vertreten, Katalonien könne gemäß internationalem Recht EU-Mitglied bleiben, falls es die Unabhängigkeit von Spanien erlangt.
López Tena hat argumentiert, Artikel 17 der Wiener Konvention von 1978 lege fest, dass ein Land, das sich von einem anderen abspaltet, das Recht hat, die durch diesen Staat eingegangenen Verpflichtungen fortzuführen. Dies hieße konkret, Katalonien müsste in diesem Fall nichts anderes tun, als seine Absicht, weiterhin in der EU zu bleiben, den anderen 26 Mitgliedsstaaten mitzuteilen.
Während seines Vortrags mit dem Titel Katalonien, nächster Staat Europas? Die Frage der inneren Erweiterung, ein neuer Prozess in der EU hat López Tena darauf hingewiesen, dass Spanien einem unabhängigen Katalonien auch nicht die Grenzen absperren könnte [wie dies Serbien mit Kosovo gemacht hat], denn diese Befugnis stehe nicht der spanischen, sondern der europäischen Verwaltung zu.
[…]
Der Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft treten soll, beinhaltet keine spezifische Regelung für den Fall einer Abspaltung von Regionen, die derzeit zu EU-Mitgliedsstaaten gehören – wie etwa Katalonien, Euskadi, Schottland, Flandern oder Wales. Die spanische Regierung von José Maria Aznar hatte ursprünglich einen Vorstoß gemacht, eine »Klausel über die Unantastbarkeit von Grenzen in der EU« einzuführen, den Vorschlag jedoch wieder zurückgezogen, »als klar wurde, dass dies auch die Hoffnung begraben würde, sich früher oder später Gibraltar einzuverleiben«. López Tena hat erklärt, dass in Abwesenheit einer gemeinschaftlichen Norm das Völkerrecht zur Anwendung kommt, das die EU-Mitglieder ja unterzeichnet haben«.
Die Wiener Konvention von 1978 legt in ihrem Artikel 16 fest, dass ein neuer Staat keiner Verpflichtung unterliegt, Verträge zu erfüllen, die der Ursprungsstaat unterzeichnet hat. Der bereits genannte Artikel 17 sieht jedoch vor, dass der neue Staat das Recht hat, Teil dieser Verträge zu bleiben. Falls Katalonien also je die Unabhängigkeit erlangt, kann es kraft dieser Konvention eigenständig darüber entscheiden, ob es Teil der EU bleiben möchte oder nicht – und diese Entscheidung den anderen Mitgliedsstaaten mitteilen.
Aus der Tageszeitung Avui, Übersetzung:
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