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Not in our name.
Autor:a
ai
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5 responses to “Not in our name.”
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Schon bald können Regimes, die ihre Minderheiten unterdrücken, auf Südtirol verweisen und sagen, dass das Recht auf Selbstbestimmung selbst von Minderheiten in demokratischen Ländern grundsätzlich missbilligt wird. Mit welcher Glaubwürdigkeit soll da noch irgendein westlicher Politiker auf Verletzungen dieses Menschenrechts hinweisen? Und mit welchem Mut werden wir z. B. weiterhin Menschenrechtsaktivisten und Exilpolitiker aus Tibet (usw.) nach Südtirol einladen?
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@pervasion
Mit diesem Beitrag hat der bbd nicht die übliche Qualität erreicht die ich gewohnt bin. Vor einiger Zeit wurde ein Glossar aufgestellt, um der Diskussion mehr intellektuelle Redlichkeit zu verhelfen. Besonders der Begriff Selbstbestimmung wird immer wieder falsch verwendet in dem man ihn mit dem Recht auf Sezession gleichsetzt. Nun ist der bbd auch auf dem gleichen Niveau gefallen, wie jene von denen er sich normalerweise positiv absetzt. Auch hat man sich diesmal einen Tibetbezug nicht verkneifen können, der unrühmlicherweise impliziert dass wir auf dem gleichen Niveau (laut Punkt 2. des bbd-Glossars) in der Ausübung unserer Selbstbestimmung wie Tibet wären wären.
Aber so möchte ich hier doch die eigenen Worte des bbds sprechen lassen
Selbstbestimmung: Allgemein die Unabhängigkeit des Individuums oder von Gruppen von jeder Art der Fremdbestimmung.
In der Politik (Lehnübersetzung vom Englischen self-determination):
1. Unabhängigkeit eines Volkes von anderen Staaten (äußere Selbstbestimmung);
2. die Unabhängigkeit im innerstaatlichen Bereich (innere Selbstbestimmung);
3. Akt oder Prozess, mittels dessen die Selbstbestimmung ausgeübt wird.
Der Begriff der Selbstbestimmung wird in Südtirol manchmal fälschlich synonym zu →Souveränität bzw. zu staatlicher →Unabhängigkeit gebraucht.
vgl. →Souveränität →Selbstbestimmungsrecht der Völker
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Im Antrag ging es nicht um den allgemeinen Begriff der Selbstbestimmung, sondern ausdrücklich um die Selbstbestimmung laut UNO-Menschenrechtspakte, die universell sind und deshalb in Tibet genauso gelten wie in Südtirol oder in Papua-Neuguinea. Nochmal: Wer gegen Punkt drei des Antrags gestimmt hat, hat ein Menschenrecht abgelehnt! Dass in Südtirol nicht die Voraussetzungen bestehen, sich auf dieses Menschenrecht zu berufen — oder dass BBD sich nachweislich schon immer gegen eine solche Eventualität ausgesprochen hat — stand und steht nicht zur Debatte. Aber ein demokratisches Parlament darf sich nicht grundsätzlich gegen ein Menschenrecht aussprechen, weil es sich sonst außerhalb eines weltweiten Konsens begibt.
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@ gorgias
du hast da was falsch verstanden, wie pervasion auch schon herausstreicht. es gibt das in den menschenrechten verankterte selbstbestimmungsrecht der völker als ein grundprinzip.
ein allgemeines bekenntnis zu diesem menschenrechtlichen grundprinzip wurde im antrag der stf in punkt 3 vom landtag abverlangt. da ging es nicht um eine konkrete forderung nach ausübung des selben oder dergleichen sondern einfach darum, ob dieses menschenrecht auch “für südtirol gilt” – wobei der landtag die menschenrecht nicht außer kraft setzen kann, aber die symbolik ist eine ungemein starke. erst in punkt sechs (und etwas abgeschwächt in punkt vier) ging es um konkrete schritte für südtirol.
es ist ein wahnsinn, wenn sich das höchste demokratische gremium des landes, mehrheitlich und grundsätzlich nicht zu einem teil der menschenrechte bekennt. daher ist dieses posting keine “niveaufrage” sondern pflicht eines jeden demokraten.
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Ich habe die einzelnen Punkte nicht gekannt und nehme mein vorhergehendes Posting zurück. Man hätte den 3. Punkt ohne weiteres zustimmen können ohne gleich ein Sezessionsreferendum einleiten zu müssen.
Aber dann hätte man auch über das Recht auf Selbstbestimmung der Völker diskutieren müssen und erklären warum es aus der Sicht der SVP nicht der Moment ist jetzt ein Sezessionsreferendum zu machen.
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