Nicht erst seit der neuerlichen Einstellung eines Verfahrens gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi wegen Verjährung stellt sich die Frage, was dieses Prinzip überhaupt bringen soll und welches Signal dadurch der Gesellschaft gegeben wird.
Vor Gericht gilt die Regel »in dubio pro reo« (im Zweifel für den Angeklagten) — und das ist gut so. Wenn auch nur der geringste Zweifel an der Schuld eines Angeklagten besteht, darf er oder sie nicht verurteilt werden. Die zeitliche Distanz, in der ein Delikt begangen wurde, ist in diesem Zusammenhang doch nicht relevant. Je länger ein Verbrechen zurück liegt, desto größer ist sogar die Wahrscheinlichkeit, dass man die Schuld eben nicht zweifelsfrei feststellen kann. Ein Vorteil also, für einen potentiellen Gesetzesbrecher. Dennoch vermag die moderne Forensik, eindeutige Beweise auch noch nach Jahren bzw. Jahrzehnten zu liefern.
Warum also jemand bei eindeutiger Beweislage für einen Rechtsbruch auch nicht noch nach Jahren verurteilt werden kann, ist mir schleierhaft. Im Prinzip heißt Verjährung nichts anderes, als dass jemand belohnt wird, der es geschafft hat, sich lange genug der Verfolgung durch die Justiz zu entziehen. Während jemand, der sich freiwillig stellt, zwar mildernde Umstände erfährt, aber dennoch bestraft wird. Der Reuige zahlt also drauf, während der Drückeberger der vermeintlich Schlaue ist. Perverser Gerechtigkeitssinn.
Scrì na resposta