Im Sommer 2009 hatten der CAI und die Tageszeitung A. Adige eine aggressive Kampagne gegen den Alpenverein Südtirol (AVS) gestartet, welcher bei der Anbringung neuer Wegweiser weitgehend auf italienische Ortsbezeichnungen, aber auch auf Zusatzinformationen in italienischer Sprache verzichtet hatte. Binnen kürzester Zeit hatten sich der Präfekt, die Staatsanwaltschaft und die italienische Zentralregierung eingeschaltet, welche zeitweise sogar mit dem Einsatz des Heeres (!) zur Entfernung der Schilder gedroht hatte.
Heutigen Medienberichten zufolge wird Staatsanwalt Guido Rispoli demnächst seine Ermittlungen gegen den AVS einstellen, da die Schilder keinen Gesetzesverstoß darstellen; das Problem sei kein rechtliches, sondern vielmehr ein politisches. Wenn der Vergleich mit den Straßenbezeichnungen in Tramin stimmt, den der A. Adige heute anstellt, dürfte für die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht einmal ausschlaggebend gewesen sein, dass die Schilder von einem privaten Verein aufgestellt wurden: Vor etlichen Jahren war gegen den Bürgermeister des Dorfes im Unterland ermittelt worden, weil er in seinem Dorf großteils einnamige Straßenbezeichnungen eingeführt hatte. Auch damals wurde das Verfahren eingestellt.
Offensichtlich gibt es schlichtweg keine gesetzliche Vorschrift, welche die Zweinamigkeit vorschreibt. Dies eröffnet nicht nur für die Wanderbeschilderung, sondern auch für die umfassende Neuregelung der Ortsnamenfrage auf Landesebene völlig neue Perspektiven — in dem Sinne, dass man aufgrund eines rechtlichen Vakuums agieren kann. Der Landeshauptmann sollte daher umgehend seine Verhandlungen mit dem Regionenminister Fitto einstellen, zu denen er sich durch den massiven öffentlichen Druck der letzten Jahre hat verleiten lassen, und stattdessen die Materie dem Landtag überlassen, dessen Zuständigkeit sie ist.
hatte von Anfang an die Auffassung vertreten, dass das Vorgehen des Alpenvereins nicht in Ordnung ist, was die einsprachigen Zusatzinformationen (Seilbahn, Hütte, Bushaltestelle, Parkplatz…) betrifft, und dass die Politik die Lösung der Ortsnamenfrage nicht aus Bequemlichkeit privaten Organisationen überlassen dürfe. Die damalige Stellungnahme scheint heute wieder aktueller denn je.
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