Als die damalige Landtagspräsidentin Julia Unterberger (SVP) vor einigen Wochen per Interpretation die Obstruktionsmöglichkeiten der Opposition einschränkte, bezeichnete ich das hier als durchaus vertretbar — allerdings mit der Einschränkung, dass die SVP ihren gestärkten Handlungsspielraum zur Verabschiedung längst überfälliger und von der Opposition torpedierter Gesetze nutzen müsse, und nicht um Schindluder zu treiben. Zum Beispiel sollte sich die Mehrheitspartei davor hüten, im Alleingang ein neues Wahlrecht zu beschließen, welches ihr die Erlangung der absoluten Sitzmehrheit im Landtag erleichtern würde.
Jetzt zeichnet sich jedoch genau dies ab: Die Volkspartei schickt sich an, das Wahlrecht zu novellieren, und beabsichtigt die Einführung des D’Hondt’schen Verfahrens zur Sitzzuteilung, welches Großparteien zu Lasten von kleineren klar begünstigt. Ich habe hier eine kleine Simulation durchgeführt, die zeigt, wie sich unterschiedliche Verfahren bei gleichem Wahlergebnis auf die Sitzverteilung auswirken:
Wenn die Quoten der Parteien an den zu vergebenden Sitzen (Spalte: »exakt«) keine ganzen Zahlen sind, kommen bei proportionalen Wahlsystemen Verfahren zur Anwendung, welche eine Umwandlung der Quoten in Sitze ermöglichen und dabei Ungerechtigkeiten (verzerrende Abweichungen) minimieren sollen. In der vorliegenden Simulation wurden folgende weitverbreitete Verfahren miteinander verglichen: Hare-Niemeyer-Verfahren (HN), D’Hondt-Verfahren (DH) und Sainte-Laguë-Verfahren (SL). Es wird deutlich, dass das von der SVP bevorzugte System (DH) große Parteien belohnt und kleine Parteien stärker bestraft, als die beiden anderen: So kann sich Partei A mit 90.000 der 182.000 Gesamtstimmen (49,45%) ausschließlich mit D’Hondt die absolute Sitzmehrheit (18 von 35 Mandate sichern).
Kein Verfahren konnte sich international gegenüber allen anderen durchsetzen, da keines eine perfekt proportionale Sitzzuweisung erlaubt. Jedes von ihnen hat Vor- und Nachteile (s.) — doch seine Eigenschaften lassen D’Hondt gerade für Südtirol ungeeignet erscheinen: Laut Wikipedia ist die Verzerrung durch dieses Verfahren (Abweichung von der Proportionaliät) gerade dann besonders hoch, wenn große Unterschiede in den Parteistärken bestehen (die SVP ist hierzulande mit Abstand die stärkste Partei), viele Parteien an der Wahl teilnehmen (2008 waren es nicht weniger als 15) und relativ wenige Sitze zu vergeben sind (die 35 Sitze des Südtiroler Landtags sind im Vergleich zu 187 im Bayerischen Landtag, 69 in Schleswig-Holstein oder 51 im kleinen Saarland relativ wenige).
Noch problematischer ist freilich, dass der Umstieg auf das D’Hondt-Verfahren nicht von einer breiten Mehrheit der Landtagsfraktionen vorgeschlagen wurde, sondern vom potenziell größten Nutznießer selbst.
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