Soeben von einer Reise zurückgekehrt, die mich unter anderem nach Finnland geführt hat, möchte ich kurz über die Situation der dort lebenden schwedischen Minderheit berichten, wie ich sie kennengelernt und beobachtet habe.
Rund 5,5% der Landesbevölkerung ist schwedischer Sprache, was bei einer Gesamtbevölkerung von 5,3 Millionen (Stand: 2008) etwa 291.500 Individuen entspricht (zum Vergleich: ca. 348.000 Südtirolerinnen haben sich 2001 der deutschen Sprachgruppe zugehörig erklärt). Von dieser Anzahl müsste man eigentlich die rund 28.000 Bewohnerinnen von Åland wegzählen, weil die Inseln einen eigenen, halbsouveränen Status (mit regionaler Staatsbürgerinnenschaft, spezifischen Schutzmechanismen, teilweise eigener Außenpolitik etc.) besitzen.
Finnland bezeichnet sich als zweisprachiges Land, der samischen Bevölkerung im Norden (mit nur ~1.800 Sprecherinnen) kommen noch einmal gesonderte Rechte zu. Anders als Italien hat Finnland die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen unterzeichnet und ratifiziert.
Grundsätzlich gelten Gemeinden in Finnland als zweisprachig, wenn die kleinere Sprachgruppe mindestens 8% der Gesamtbevölkerung stellt; fällt dieser Anteil unter 6%, wird die Gemeinde einsprachig. In Abweichung von dieser Regelung darf eine Gemeinde auch dann den zweisprachigen Status aufrecht erhalten, wenn die jeweils anderssprachige Bevölkerungsgruppe unter 6% liegt. Dies bedarf der Zustimmung aus Helsinki und wurde bereits in mehreren Gemeinden erprobt.
Als vor wenigen Jahren mit Turku/Åbo die Schweden erstmals in einer größeren zweisprachigen Stadt unter die 6%-Marke zu fallen drohten, wurde der Mechanismus dahingehend erweitert, dass eine Gemeinde auch dann zweisprachig bleibt, wenn die kleinere Sprachgruppe mindestens 3.000 Mitglieder zählt, was in der 177.000-Einwohnerinnen-Stadt der Fall ist.
Selbstverständlich bedarf die Prozentlösung wie in Südtirol einer amtlichen Erhebung der Sprachzugehörigkeit, was — laut von mir befragten Finninnen — noch nie politisch beanstandet wurde. Ebensowenig war angeblich jemals ein Thema, dass diese Erhebungen im Widerspruch zu EU-Recht stehen könnten, wie dies in Südtirol immer wieder zu hören ist.
Die Zweisprachigkeit einer Gemeinde wirkt sich auf zahlreiche Bereiche aus, so auf die Schulsprache, die örtliche Amtssprache¹, den Konsumentinnenschutz oder die Ortsnamen. Letztere sind aber nur dann zweinamig, wenn in beiden Sprachen historische Bezeichnungen zur Verfügung stehen — sonst bleiben sie einnamig. Produkte, insbesondere Medikamente, sind meinen Beobachtungen zufolge im gesamten Land (also selbst in einsprachig finnischen Gemeinden) de facto immer zweisprachig beschriftet. Auch die Durchsagen an den Bahnhöfen waren selbst in einsprachig finnischen Ortschaften immer dreisprachig (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch).
Das Schulmodell sieht — ähnlich wie in Südtirol — finnische und schwedische Schulen vor, wobei die Schülerinnen auf dem gesamten Staatsgebiet verpflichtet sind, die jeweils andere Sprache zu erlernen. Laut Informationen, die ich noch nicht hinreichend verifizieren konnte, wird der Zweitsprachunterricht in der Regel erst ab dem dritten Schuljahr eingeführt. Immersionsunterricht gibt es ausschließlich für finnischsprachige Schülerinnen in solchen Gegenden, wo sie nicht die Möglichkeit haben, breiten direkten Kontakt zur schwedischen Bevölkerung zu haben. Die Kenntnisse der »anderen einheimischen Sprache«, wie Finnisch und Schwedisch als Zweitsprache genannt werden, seien jedoch in wirklich zweisprachigen Gemeinden² im Schnitt so gut, dass man — laut einhelliger Meinung von mir befragter Finninnen — nicht heraushören könne, welches die Muttersprache ist. Dies, obschon die Unterschiede zwischen den Sprachen wesentlich größer sind, als zwischen Deutsch und Italienisch, welche beide der indogermanischen Sprachfamilie angehören.
Aufgrund des staatsweit erdrückenden Anteils an Finnischsprachigen habe die perfekte Zweisprachigkeit jedoch auch den Nachteil, dass die schwedische Sprache im Laufe der letzten Jahrzehnte zurückgegangen ist, obwohl jetzt allgemein von einer Stabilisierung gesprochen wird.
Den Finnlandschwedinnen kommen Quotenregelungen zugute, die (im Sinne der affirmative action) anders als im Falle des Südtiroler Proporzes nicht auch der finnischen Mehrheitsbevölkerung zustehen. So stehen schwedischsprachigen Studenten zum Beispiel eine Mindestanzahl an Studienplätzen zu, die Quote darf aber zu Lasten der Mehrheitsbevölkerung auch übererfüllt werden.
1) an staatliche Behörden dürfen sich Bürger immer in der eigenen Sprache wenden, das gilt auch für die Gerichte;
2) es hat sich in den Gesprächen herauskristallisiert, dass amtlich zweisprachige Gemeinden nicht automatisch als voll zweisprachig empfunden werden, weil bei zu geringer Repräsentation der kleineren Sprachgemeinschaft keine breite Möglichkeit zum direkten Sprachkontakt besteht.
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