Vorausgeschickt: Es geht hier nicht um die Pflege einer Opferrolle, denn die deutsche Sprache erfreut sich im Südtiroler Alltag einer befriedigenden Vitalität. In ihrem Fortbestand gefährdet sind dagegen die ladinischen Idiome, deren Situation in gesonderten Einträgen noch zusätzlich ausgeleuchtet werden soll. Mit diesem Eintrag möchte ich aber einige grobe Verzerrungen aufzeigen und z. T. Verbesserungsvorschläge für eine wirkliche Gleichberechtigung der Sprachen machen.
Das Recht ist die Grundlage einer modernen demokratischen Gesellschaft. Doch gerade hierin ist die deutsche in Südtirol häufig eine Sprache ohne Tiefgang, eine leere Hülse: Die Zweisprachigkeit gilt nach wie vor in vielen Fällen als eine Gefälligkeit zu Informationszwecken — mehr nicht. Im Zweifelsfall ist beispielsweise — etwa vor Gericht — stets nur der italienische Wortlaut eines Gesetzes (eines Dekrets, einer Verordnung…) maßgebend, selbst wenn es von einem deutschsprachigen Abgeordneten auf Deutsch ersonnen, zu Papier gebracht und so vom Landtag (Gemeinderat etc.) beschlossen wurde. Ein krasser Widerspruch, und ein absoluter Sonderfall in der Juristerei, denn hierdurch könnte einem Übersetzer in der Feinjustierung des Textes eine größere Bedeutung zukommen, als dem Verfasser selbst.
Ziel muss in Südtirol m. E. jedoch eine parallele Gültigkeit und Auslegbarkeit der Gesetze in allen drei Landessprachen sein, wie dies in der Schweiz der Fall ist: Zur Interpretation einer Rechtsnorm können dort ungeachtet der offiziellen Sprache des Kantons und der jeweiligen Prozesssprache stets der deutsche, französische, italienische und — wo vorhanden — der rätoromanische Wortlaut gleichzeitig herangezogen werden. Dies führt zu einer klaren Ausprägung und Kultivierung aller offiziellen Sprachen von der Gesetzgebung bis hin zur Rechtsprechung. Trotz oder gerade wegen dieser sprachlichen Mehrgleisigkeit ist das Schweizer Recht von so großem internationalen Ansehen, dass es sehr häufig für zwischen Parteien unterschiedlicher Herkunft geschlossene Verträge (auch im Ausland!) gewählt wird.
Im Privatbereich ist der rechtliche Schutz der deutschen Sprache in Südtirol äußerst gering. Während die italienische Sprache für Etiketten, Inhaltsangaben und andere vorgeschriebene Deklarationen häufig vorgeschrieben ist, ist dies für die deutsche Sprache die absolute Ausnahme. Dort wo eine derartige Regelung vorhanden wäre — etwa im sensiblen Bereich der Packungsbeilagen bei Medikamenten — wird sie systematisch missachtet und von den Gesetzeshütern kaum zur Einhaltung gebracht. Sinnvoll wäre für unser Land eine zwingende Dreisprachigkeit in der Beschriftung sämtlicher etikettierungspflichtiger Produkte, oder aber die Legalisierung der deutschen und ladinischen Sprachen als fakultative »Alleinbeschriftungssprachen«. Wie — wieder einmal — in der Eidgenossenschaft: Gleiche Würde für alle Sprachen.
Anders als in anderen Minderheitenregionen Europas gilt in Südtirol ausschließlich im öffentlichen Sektor eine durchgehende Zwei- und Dreisprachigkeitspflicht, die allerdings häufig trotzdem nicht zum Tragen kommt. »Alibideutsch« und »Garkeindeutsch« schmücken sehr oft die Druckerzeugnisse staatlicher Stellen (NISF, Post, Ordnungshüter, Bahn, Steuerbehörden etc. pp.), um nicht von der systematischen Vernachlässigung der ladinischen Sprache sogar vonseiten des Landes und ladinischer Gemeinden selbst zu sprechen. Die BürgerInnen gewöhnen sich daran, bei bestimmten Behörden automatisch auf den italienischen Text zurückzugreifen, weil man da auf geringere Holprigkeit und höhere Genauigkeit hoffen kann. Auch in dieser Hinsicht wäre eine bessere Sprachpflege sicherlich vonnöten — die Schaffung einer Landesstelle, die staatlichen Stellen (solange sie in Südtirol noch existieren) im Umgang mit der deutschen Sprache unterstützend und beratend, aber auch mahnend zur Seite steht, wäre eine gute Möglichkeit.
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