Das Zeigen des »römischen Grußes« — in abgewandelter Form auch als Hitlergruß bekannt — gilt in Italien bis dato als Kavaliersdelikt. Wiederholt zeigten Spitzensportler (Lazio-Spieler Paolo Di Canio, Nationalspieler Gianluigi Buffon…) die Geste öffentlich, die Wahl Gianni Alemannos zum römischen Bürgermeister wurde mit ausgestrecktem Arm gefeiert. Unterstützer Berlusconis zeigten den Faschistengruß, während sie ihrem Idol mit Duce-Rufen einheizten und Ministerin Brambilla konnte sich den römischen Gruß selbst während einer Amtshandlung nicht verkneifen.
Auch in Südtirol war die Geste in einschlägigen Kreisen stets gern gesehen, als etwa Siege der italienischen Nationalelf gefeiert wurden oder um Kundgebungen der Schützen zu begrüßen.
Als Antifaschist ist es mir eine besondere Genugtuung, dass letzte Woche gerade in Südtirol zwei Männer erstmals hohe Strafen zahlen mussten, um einem Prozess wegen Verstoß gegen das Scelba-Gesetz 01
zu entgehen. Zwei weitere (darunter Andrea Bonazza, Leitfigur des Neofaschismus im Lande) werden sich vor Gericht verantworten müssen, weil sie dem Vergleich nicht zustimmten — sie sind sich keiner Schuld bewusst. Dass Südtirol jetzt — zumindest in Italien — eine Vorreiterrolle einnimmt, ist wohl nicht zuletzt auf den breiten gesellschaftlichen Konsens zurückzuführen, den die Ächtung neofaschistischer Betätigung genießt. Bislang hinken staatliche Institutionen dem Wunsch der Bevölkerung hinterher.
In Hinblick auf den »Marsch auf Bozen«, den die faschistische CasaPound am 5. März plant, ist dieser Präzedenzfall von besonderer symbolischer Bedeutung: Erstmals macht die Justiz deutlich, dass sie Übertretungen in diesem Bereich nicht mehr grundsätzlich mit Laschheit begegnet. Es war hoffentlich keine Eintagsfliege.
Cëla enghe: 01
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