Am vergangenen Wochenende haben unsere Nachbarn im Kanton Graubünden mit einer Volksabstimmung das sogenannte Sprachengesetz (Lescha da linguas) angenommen. Dabei handelt es sich um einen Meilenstein in der schweizerischen Sprach- und Kulturpolitik. Das entspannt demokratische und selbstbestimmte Klima hat dazu geführt, dass die Mehrheit eine positive Diskriminierung (»affirmative action«) der kleineren Sprachgemeinschaften im Kanton gebilligt hat — im Sinne des Fortbestandes und der Pflege dessen, was als klare Chance für die Menschen empfunden wird: Mehrsprachigkeit.
Gerade für das Rätoromanische ist dieses Gesetz von größter Bedeutung: Die vierte Sprache der Schweiz wird im Kanton endgültig in den Stand einer gleichgestellten Amtssprache erhoben. In noch mehr Schulen wird sie als Lehrsprache verwendet werden; vor Gericht, in den Institutionen und gegenüber kantonalen Ämtern wird sie der deutschen und italienischen Sprache nicht mehr untergeordnet sein.
Auch hierzulande wäre (zumindest) fürs Ladinische eine positive Diskriminierung dringend vonnöten. Dagegen lässt man die dritte und älteste Landessprache vor sich hinsiechen, als »Sprache ohne Schule« und ohne klare Förderung. Das ist die Folge der heute herrschenden Ellbogenmentalität — anstatt des entspannten Miteinanders, das eine konstitutiv mehrsprachige Willensnation wie die Schweiz ermöglicht.
Cëla enghe: Triling.
Scrì na resposta