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Glücksspiel(-)Autonomie.

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Vor wenigen Tagen hatte SVP-Abgeordneter Zeller Herrn Raffaele Fitto als einen »guten Minister« der Berlusconi-Regierung bezeichnet. In einem für seine Partei typischen Anflug von Realitätsverweigerung hatte er zudem behauptet, bis auf sehr wenige Bereiche (wie NISF, Steueragentur und Polizei) hätte Südtirol bereits alle Zuständigkeiten vom Staat übernommen. Nicht nur, dass dies freilich nicht stimmt — selbst dort, wo das Land auf dem Papier eine primäre Gesetzgebungsbefugnis hätte, muss es sich an die »allgemeinen Reformen« des Staates halten.

Nun werden Zeller und die gesamte SVP gerade vom »guten Minister« auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt: Der hat jetzt nämlich den Ministerrat überzeugt, gegen das Südtiroler Glücksspielgesetz vorzugehen. Anders als die Bezeichnung des Gesetzes vermuten lässt, handelt es sich dabei gar nicht um eine eigenständige und umfassende Neuordnung des Glückspiels, wofür die beste Autonomie der Welt natürlich keine Befugnis hat. Mit breiter Mehrheit hatte der Landtag lediglich einige Ergänzungen zur staatlichen Norm beschlossen — etwa, dass in unmittelbarer Nähe von Schulen keine Spielstätten errichtet werden dürfen. Selbst dieses harmlose Gesetz geht den Zentralisten in Rom jetzt zu weit, und es liegt nahe, dass sie vor Gericht Recht bekommen: Landtagspräsident Dieter Steger hatte schon bei Verabschiedung des Gesetzes (in einem Anflug von Realismus) mitgeteilt, der Landtag wäre an die Grenzen seiner Zuständigkeiten gegangen. Und die sind sehr eng gesteckt.

Cëla enghe: 01



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Comentârs

3 responses to “Glücksspiel(-)Autonomie.”

  1. fabivS avatar
    fabivS

    Si tratta di un provvedimento minimalista. Si potrebbe fare molto di più.
    Ma evidentemente anche una piccola legge dettata dal buon senso da fastidio a chi vuole ribadire ad ogni occasione i limiti dell’autonomia.

  2. Luigi avatar
    Luigi

    Naja, wirklich überraschend ist das Ganze doch irgendwie nicht. Ausgerechnet bei der aktuellen Regierung mit solchen Anliegen zu kommen ist ja schon optimistisch.

  3. pérvasion avatar

    Aus der Pressemitteilung des Landtags zur gestrigen Fragestunde:

    Laut Landesgesetz kann die Landesregierung Spielhallen in der Nähe von Schulen und anderen Einrichtungen die Genehmigung verweigern. Hans Heiss fragte, ob man bereits solche sensiblen Zonen festgelegt habe.
    Das genannte Landesgesetz seivon der Regierung angefochten worden, berichtete LH Luis Durnwalder. Die Landesregierung habe sich auf den Streit eingelassen, aber die meisten Juristen seien der Meinung, dass der Aspekt, in dem es um die öffentliche Ordnung gehe, Zuständigkeit des Staates gehe. Wahrscheinlich werde der Unterhaltungsaspekt in die Zuständigkeit des Landes fallen. Er selbst würde vor einer Genehmigung immer die betroffene Gemeinde anhören. Man sei auch dabei, die entsprechenden sensiblen Zonen auszumachen.

    Öffentliche Ordnung dem Staat, Unterhaltung dem Land, das ist doch eine eindeutige Klassifizierung — welche die Aussagen Karl Zellers (s.o.) widerlegt.

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