Auf Vorschlag von Regionenminister Francesco Boccia (PD) hat die italienische Regierung in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, das noch nicht in Kraft getretene Gesetz für Raum und Landschaft in zahlreichen Punkten anzufechten. Genauer gesagt: Rekurriert wird vor dem Verfassungsgericht gegen das 43 Artikel umfassende Landesgesetz Nr. 17/2019, mit dem der Südtiroler Landtag im Dezember mehrere Änderungen am neuen Raumordnungsgesetz beschlossen hatte.
Wieder einmal wird dabei die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis des Landes von der Zentralregierung unter dem Eindruck der »Grundsätze der Rechtsordnung« bzw. der »grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« interpretiert und einzuschränken versucht. Von der Anfechtung betroffen sind vor allem Bestimmungen zum Schutz von Landschaft und Kulturgütern.
Hinweis: Dieser Beitrag ist nicht als inhaltliche Unterstützung der angefochtenen Bestimmungen zu betrachten, sondern ausschließlich als Kritik an der zentralistischen Einflussnahme auf Zuständigkeiten des Landes.
Scrì na resposta