Herr Roland Lang hat mir einen sehr aufschlussreichen Briefwechsel zwischen ihm und »unserem« Europaabgeordneten Herbert Dorfmann zukommen lassen, in dem es um die Gleichberechtigung der deutschen und der italienischen Sprache in der Produktetikettierung geht. hat schon mehrmals bemängelt, dass Sprachrechte als Teil des Konsumentenschutzes hierzulande — auch im Vergleich zu anderen Regionen (Katalonien, Tessin…) — völlig vernachlässigt wurden. Nun erfahren wir aus dem Munde des Europaabgeordneten, dass er darin nicht im entferntesten ein Problem erkennen mag; in einer haarsträubenden Stellungnahme rechtfertigt er dies mit Argumenten, die das Recht auf Gebrauch der Muttersprache generell ad absurdum führen.
Jene Partei, die uns das heutige Autonomiemodell als endgültige und beste Lösung verkauft sieht also keinen Handlungsbedarf, wenn es um die Gleichberechtigung der Sprachen in Südtirol geht.
Roland Lang > Herbert Dorfmann am 27. Juni:
Sehr geehrter Herr EU Abg. Dr. Herbert Dorfmann
Bezugnehmend auf Ihr Interview in der Südtiroler Tageszeitung vom 23.6.2010 “Angst um Nutella” haben Sie laut Tageszeitung u.a. auch folgendes bemerkt:
“Es ist mein Recht zu wissen, was in den Lebensmitteln alles enthalten ist”. Ebenso steht im Artikel “Dorfmann spricht sich für eine informativere Etikettierung aus.”
Als Endverbraucher von Lebensmitteln muss ich Ihnen dazu vollkommen Recht geben und danke Ihnen für Ihren Einsatz dafür.
Allerdings würde das Recht, zu wissen, was in den Lebensmitteln drinnen ist sowie eine “informativere Etikettierung” von Lebensmitteln in Südtirol auch die zweisprachige Etikettierung (Deutsch und Italienisch) voraussetzen. Besonders für die immer zahlreicheren Allergiker! Diese Angelegenheit wurde von der EU eigentlich bereits in folgendem Rechtsakt der EU berücksichtigt:Laut Rechtsakt und Richtlinie 2000/ 13/ EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. September 2000 befindet der letzte Passus:
“VERWENDUNG DER SPRACHEN FÜR DIE ETIKETTIERUNG
Am 10. November 1993 hat die Kommission eine Mitteilung über die Verwendung der Sprachen beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Auslegung der Rechtsvorschriften) im Anschluss an das Urteil “Peeters” genehmigt [KOM(93) 532 endg. – Amtsblatt C 345 vom 23.12.1993].
In dieser Mitteilung weist die Kommission darauf hin, dass die Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne Weiterverarbeitung an Letztverbraucher verkauft werden, in einer leicht verständlichen Sprache abzufassen ist; dies ist/sind im Allgemeinen die Amtssprache(n) des Landes, in dem der Verkauf erfolgt. Allerdings dürfen Ausdrücke in einer Fremdsprache, die für den Käufer leicht verständlich sind, verwendet werden.”Da in Südtirol -Autonome Provinz Bozen- deutsch und italienisch gemäß Autonomiestatut Amtssprachen sind, muss die Richtlinie 200/ 13/ EG wohl dahingehend verstanden werden, dass die Etikettierung von Lebensmittel für den Letztverbraucher sowohl in italienischer wie deutscher Sprache erfolgen muss.
Sehr geehrter Herr EU Abg. Dr. Dorfmann, ich möchte Sie ersuchen, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden. Es wäre auch ein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben, wenn die Hausfrau deutscher Muttersprache ebenso wie ihre Italienische [sic] die Tabellen über die Brennwerte, die Kalorien und eine klare Auflistung der Inhaltsstoffe in ihrer Muttersprache lesen könnte. Ganz im Sinne der Gleichbehandlung der Volksgruppen in Südtirol.
Bitte informieren Sie mich, welche Schritte Sie in dieser Angelegenheit unternehmen werden!
Mit freundlichen Grüßen
Roland Lang
Terlan/ Südtirol
Herbert Dorfmann > Roland Lang am 29. Juni:
Sehr geehrter Herr Lang,
danke für Ihr Mail. Nun ja, ich teile Ihre Bemerkungen nur teilweise.
Lebensmittelhersteller verpacken ihre Lebensmittel so, dass sie diese mit der gleichen Verpackung in einem möglichst großen Gebiet verkaufen können. Es ist zwar alles schön und recht, aber es erscheint mir höchst unwahrscheinlich, dass internationale Hersteller, und um solche handelt es sich in den allermeisten Fällen, Lebensmittelverpackungen eigens für Südtirol herstellen. Stellen Sie sich einmal vor, ein Hersteller wie beispielsweise Loacker müsste bei der Etikettierung seiner Waffeln alle Sprachsituationen in Europa berücksichtigen…
Die Hersteller machen es sich entsprechend (und verständlicherweise) einfach: sie drucken ihre Hinweise in möglichst vielen Sprachen auf die Packungen, um in möglichst vielen Ländern mit der gleichen Verpackung verkaufen zu können. Kontollieren Sie deshalb einmal die Verpackungen in Südtirol: sie werden auf sehr vielen Verpackungen Angaben in dt, it, en und fr finden. Die genau gleiche Verpackung finden sie dann in Innsbruck, in München, in London oder in Paris.
Insofern unterscheidet sich die Lebensmittelkennzeichnung maßgeblich von der Kennzeichnung von Arzneimitteln, wo der Text auf den Beipackzetteln, auch aufgrund der Länge des Textes, meistens nur in einer Sprache, bei uns meistens in Italiensch abgedruckt ist. Dort bin ich übrigens dabei, hier im EP eine Regelung zu erreichen, damit die Hersteller verpflichtet werden, die Informationen in der Sprache des Käufers zur Verfügung zu stellen, sofern diese eine Amtssprache der EU ist.
Der Einsatz für die deutsche Sprache ist ein Leitthema meiner Arbeit, aber ich denke auch, dass es auch dabei ein bisschen europäischen Geist braucht. Und zum europäischen Geist gehört ganz grundsätzlich die Pflege der eigenen Sprache und das Erlernen anderer Sprachen. In der nun neu zu fassenden Richtlinie über die Lebensmittelkennzeichnung wird geregelt, wie Angaben über Zucker, Salze, Fette und Kohlenhydrate sowie Kalorienangaben zu gestalten sind. Jenseits aller Differenzen sollten wir auch in Südtirol zur Kenntnis nehmen, dass wir in einem Land leben, in dem das Erlernen beider Landessprachen für alle Bürger Teil der Schulpflicht ist. Ich erwarte mir deshalb eigentlich schon, dass alle Südtiroler die Begriffe Zucker, Salz, Fett, Kalorien ecc. in dt und it verstehen. Wenn dem nicht so sein sollte, dann sollten wir ernsthaft überlegen, ob der Sprachunterricht seine Pflicht erfüllt.
Auch diesbezüglich befinden wir uns übrigens auf einem vollkommen anderen Terrain wie bei Beipackzetteln, wo der Text oft kompliziert und schon in der Muttersprache schwer verständlich ist und übrigens das Nicht – Verstehen auch gefährlich sein kann.
Für mich geht also die in der Verordnung festgelegte Diktion in Ordnung, dass die Angaben in einer Amtssprache der Union sein müssen, von der man annehmen kann, dass die Konsumenten diese verstehen.
Für weitere Informationen stehe ich zu Ihrer Verfügung.
Herbert Dorfmann
- Bestürzend ist, dass die Zweisprachigkeit (der Bürger) als Begründung herhalten muss, den Sprachen gleiche Würde und gleiche Rechte in Abrede zu stellen. Dies geschieht außerdem in einer Weise, dass der Staatssprache einseitig die Rolle als lingua franca im Privatsektor zuerkannt wird. Bürger italienischer Sprache haben das gesetzlich garantierte Recht, alle Informationen in ihrer Sprache zu erhalten, Deutschsprachige haben nur die Pflicht, die andere Sprache zu verstehen und zu sprechen. Mit ebendiesem Argument könnte man das Recht auf Zweisprachigkeit auch im öffentlichen Sektor auf wenige sensible Bereiche zurückstutzen oder aber ganz abschaffen.
- Dass jedes Produkt, welches aus dem deutschen Sprachraum importiert wird, mühevoll italienisch nachetikettiert werden muss, stellt für den Europaabgeordneten folgerichtig kein Problem, sondern die Normalität dar.
- Der Konsumentenschutz liegt Herrn Dorfmanns Denkweise völlig fern. Vorrangig sind nicht die Rechte des Bürges, sondern was man den Konzernen zumuten kann. Damit, dass Unternehmen in Kleinstaaten mit eigener Sprache (Island, Estland…) sehr wohl die Staatssprache benutzen, dass sie in der Schweiz mehrsprachig etikettieren, dass Katalonien mit eigenen Gesetzen für die Gleichberechtigung der Amtssprachen sorgt, hat sich der Europaabgeordnete offensichtlich noch nie auseinandergesetzt.
- Dass man die Gleichberechtigung zumindest in der Form herstellen könnte (und müsste), dass außer einsprachig italienischen auch einsprachig deutsche Beschriftungen erlaubt werden — was Rechte und Pflichten beider Sprachgruppen angleichen würde — zieht der MEP nicht in Erwägung.
Cëla enghe: 01
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