Vor wenigen Minuten (kurz nach 9.30 Uhr) hat der EuGH sein Urteil zum Fall des ehemaligen katalanischen Vizepräsidenten Oriol Junqueras (ERC) bekanntgegeben, der vom spanischen Tribunal Supremo am 14. Oktober dieses Jahres zu 13 Jahren Haft wegen Aufruhr und Veruntreuung verurteilt wurde. Wie die Luxemburger Richterinnen nun feststellten, genoss Junqueras zum Zeitpunkt der Verurteilung aufgrund seiner Wahl ins EU-Parlament Immunität, selbst wenn die spanischen Behörden ihm die Aufnahme des Sitzes in Straßburg verweigert hatten. Laut EuGH beginnt die Immunität der Abgeordneten mit ihrer Wahl und nicht erst mit der formellen Annahme der Wahl und dem Schwur auf die spanische Verfassung.
Das Urteil wird Auswirkungen auch auf die ebenfalls ins EU-Parlament gewählten katalanischen Politiker Carles Puigdemont und Toni Comín (beide JxC) haben, deren Auslieferungsverfahren ein belgisches Gericht am Montag ausgesetzt hatte, um die Interpretation des EuGH abzuwarten.
Die Richterinnen machen sich mit diesem Urteil die bereits vor mehreren Wochen bekanntgegebene Position des Generalanwalts der EU zueigen. Mehrere spanische Medien hatten im Vorfeld gemutmaßt, dass sich der EuGH für nicht zuständig erklären könnte.
Cëla enghe: 01
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