Die STF hat eine krasse Kampagne zum Recht auf Gebrauch der Muttersprache im öffentlichen Gesundheitssystem ins Leben gerufen. Ob sie mit solchen Bildern — die entsprechenden Plakate zeigen eine Leiche mit Fußkärtchen, auf dem »Hier stirbt das Recht auf Gebrauch der Muttersprache« steht — der Sache einen Dienst erweist, wage ich stark zu bezweifeln.
Sicher ist auf der anderen Seite aber auch, dass die Gleichstellung der deutschen und der italienischen Sprache in unserem öffentlichen Gesundheitssystem immer mehr unter die Räder kommt. Die Behandlung von Patientinnen in ihrer eigenen Sprache finden Kommentatorinnen ungeachtet ihrer ideologischen Herkunft wichtig (vgl. 01
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). Darüberhinaus werden die schwerwiegenden Risiken von Sprachbarrieren in diesem sensiblen Bereich auch von wissenschaftlicher Seite untermauert. Die Erkenntnisse gehen sogar in die Richtung, dass ein mehrsprachiges Gesundheitssystem letztendlich kostengünstiger sein kann, als der Verzicht darauf.
Es handelt sich also um ein Recht, das man bei klarem Verstand eher ausdehnen sollte, als es einzuschränken — sowohl auf die Ladinerinnen, als auch nach Möglichkeit auf Sprecherinnen anderer Sprachen sowie auf die Gebärdensprache(n). Trotz schwieriger Umstände und allgemeinen Ärztinnenmangels.
Hierfür müssten aber alle Beteiligten an einem Strang ziehen und auch die Arbeitsbedingungen möglichst attraktiv gestaltet werden. Womit konkurrenzfähige Gehälter genauso gemeint sind, wie ein ernstzunehmendes, solides Engagement für die Mehrsprachigkeit (tatsächlich funktionierende Sprachkurse, kontinuierliche Sensibilisierung des Personals, entsprechende Dienstplangestaltung…). Außerdem müssen zur Überbrückung von Notständen auch unkonventionelle Lösungen angedacht werden.
Ein absolutes No Go ist hingegen die einseitige Gewährung von Ausnahmeregelungen wie jener zum Erlernen der zweiten Sprache binnen mehrerer Jahre. Wenn dies sowohl für deutsch- wie italienischsprachige Ärztinnen und Pflegerinnen gilt, bleibt wenigstens die Möglichkeit gewahrt, Turnusse so zu gestalten, dass Patientinnen jeweils eine Behandlung in ihrer Muttersprache garantiert werden kann. Wird dies — wie derzeit — faktisch nur einsprachig italienischem Personal ermöglicht (weil einsprachig deutsche Ärztinnen aus der Kammer geworfen werden), kippt die Situation wohl unweigerlich in eine Richtung, die kaum noch die Zweisprachigkeit sicherstellt. Außerdem handelt es sich um offene Diskriminierung.
Dass Landtagsabgeordnete aller Couleur beschlossen hatten, gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen, stimmt zuversichtlich. Doch noch wurde das Problem nicht gelöst. Und die Zeit drängt.
Bei der STF vermisse ich leider jegliche Differenzierung.
Cëla enghe: 01
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