Die Arbeitssektion des Bozner Landesgerichts hat gestern die gegen die Ausbildung von Fachärztinnen nach österreichischem Modell gerichtete Klage der nationalistischen Ärztinnengewerkschaft ANAAO als unzulässig abgewiesen. Einer Pressemitteilung des Landes zufolge habe das Gericht dies damit begründet, »dass für die Beschwerdeführer weder ein Beschwerdegrund vorliegt, noch dass sie als Beschwerdeführer legitimiert sind«. In der Angelegenheit kam es demnach zu keinem inhaltlichen Urteil.
Für ihr destruktives Vorgehen war die Gewerkschaft unter anderem vom ASGB und von Südtirols größter Spitalsärztinnengewerkschaft BSK/VSK mit ungewohnt scharfen Tönen kritisiert worden.
Gegenüber Rai Südtirol sagte Claudio Valenti (ANAAO), dass seine Gewerkschaft nun überlege, gegen die Abweisung ihrer Klage in Berufung zu gehen.
Cëla enghe: 01
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