Sehen wir es positiv. Politiker und Rechtsanwalt Felix von Wohlgemuth behauptet zwar, seinem Mandanten sei ein wichtiges Recht verweigert worden, weil eine Verhandlung vor dem Rechnungshof in Bozen nicht in der Muttersprache des Angeklagten (Deutsch) möglich war. Doch womit bittesehr soll sich der Rechnungshof befassen, wenn nicht mit unnötigen Kosten? Da ist es doch wohl logisch, dass mit Sprachen sparsam umgegangen werden muss, mit Grundrechten auch — und die Lektüre des Autonomiestatuts und seiner Durchführungsbestimmungen haben sich die Richterinnen konsequenterweise auch: gespart. Siamo in Italia, da muss Italiano einfach reichen. Alles andere könnte der Rechnungshof als Verschwendung verurteilen.
Cëla enghe: 01
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