Die Internationale Juristenkommission (IJK) mit Sitz in Genf, die aus 60 führenden Expertinnen für internationales Recht und Menschenrechte besteht, hat sich noch gestern zur Verurteilung von neun katalanischen Politikerinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen geäußert.
Die weite Definition des Aufruhrbegriffs, so die IJK, schränke die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unzulässig ein. Der Rückgriff auf diesen Straftatbestand und die Beschneidung dieser Rechte sei unnötig, unverhältnismäßig und nicht rechtfertigbar.
Die Dehnung des Rechtsbegriffs berge außerdem eine große Gefahr der Willkürlichkeit.
Wir sind besorgt, dass das Höchstgericht bei der Abwägung der Anschuldigungen gegen diese Angeklagten die spanischen Verpflichtungen in Hinblick auf internationale Menschenrechtsbestimmungen nicht erfüllt — und dies unterminiert die Verurteilung schwer.
– Massimo Frigo, Senior Legal Adviser der IJK für Europa und Zentralasien
Übersetzung:
Die Abstimmung vom 1. Oktober 2017 habe trotz eines Verbots des spanischen Verfassungsgerichts stattgefunden und sei von der Polizei gewaltsam unterdrückt worden. Glaubwürdige Berichte hätten unnötige und unverhältnismäßige Gewaltanwendung aufgezeigt, die im Widerspruch zu Spaniens Verpflichtungen laut internationalem Recht stehe.
Die Behinderung friedlicher politischer Bekundungen und Proteste sei grundsätzlich nicht akzeptabel — es sei denn in konkreten Sonderfällen und unter strenger Beachtung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Cëla enghe: 01
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