In der Ministerratssitzung vom 26. September (Nr. 5) hat die rotgelbe römische Zentralregierung wieder einmal die Anfechtung eines Südtiroler Landesgesetzes beschlossen. Konkret geht es um den Nachtraghaushalt (L.G. Nr. 6/2019) und dort um die Bestimmung (Art. 9), die die Erhebung von Gebühren für die »unangemessene Inanspruchnahme der Dienste der Notaufnahme in den Krankenhäusern« gestattet hätte.
Um die Notaufnahmen zu entlasten, hatte die Landesregierung geplant, unnötige Leistungen in Rechnung zu stellen — nicht bevor die Patientinnen vor die Wahl gestellt worden wären, sich stattdessen an ihre Hausärztin zu wenden.
Dem macht Rom nun wieder einmal einen Strich durch die Rechnung, denn selbst dafür sollen wir nicht zuständig sein. Die »Koordinierung der öffentlichen Finanzen zwecks Einschränkung der Gesundheitsausgaben« sowie die Mindeststandards im Gesundheitsbereich seien — was sonst? — Sache des Zentralstaats.
Grandiose Autonomie.
Cëla enghe: 01
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