In Beantwortung einer Anfrage (274/19) der Freiheitlichen, die wissen wollten, warum eine Fortbildung für Mitarbeiterinnen des Landtags zum Thema Datenschutz nur in italienischer Sprache angeboten wurde, bringt Landtagspräsident Josef Noggler (SVP) skurrile Begründungen ins Spiel.
Zwar wäre der Referent in der Lage gewesen, den Kurs auch auf Deutsch und »sogar in Ladinisch« (sic) zu halten, von einem Kurs in deutscher Sprache habe man jedoch abgesehen, »nicht zuletzt auch um Steuergelder einzusparen«.
Ein ehemaliger Landeshauptmann wollte jeder Südtirolerin — sprichwörtlich — einen Hubschrauber zur Verfügung stellen, wenn dies nötig gewesen wäre, um den Fortbestand der deutschen (und der ladinischen?) Sprache zu sichern. Der heutige Landtagspräsident derselben Partei spart hingegen lieber ein paar hundert Euro auf Kosten der Zweisprachigkeit.
Noch absurder ist aber die tieferliegende Argumentation: Es stimme, dass in der öffentlichen Verwaltung die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht vorgesehen ist, deshalb müssten auch alle öffentlichen Bediensteten einen Zweisprachigkeitsnachweis erbringen.
Man nahm an, dass sämtliche Mitarbeiter des Landtages beider Sprachen mächtig sind bzw. beide Sprachen verstehen.
— Landtagspräsident Noggler (SVP)
Irgendwie scheint Herr Noggler das Prinzip der mehrsprachigen Verwaltung und des Rechts auf Gebrauch der eigenen Sprache nicht verinnerlicht zu haben. Es ist nämlich für Inhaberinnen eines Zweisprachigkeitsnachweises keineswegs aufgehoben — das wäre hanebüchen und widersinnig.
Da man vermutete, dass diesbezüglich keine Notwendigkeit besteht, wurde auch kein entsprechendes Angebot eingeholt. Künftige Kurse werden –nicht zuletzt auch auf Grund dieser Anfrage –allesamt zweisprachig angeboten, unabhängig von möglichen Kosteneinsparungen.
— Landtagspräsident Noggler (SVP)
Die Mehrsprachigkeit bzw. den Verzicht darauf — umso mehr in dieser Weinerlichkeit — mit Einsparungen in Verbindung zu bringen, steht einer Minderheitspartei wie der SVP nicht gut zu Gesicht.
Sprachliche Minderheiten haben es so an sich, dass sie meist auch die Mehrheitssprache beherrschen. Sich also darauf zu berufen, um die Minderheitensprache zu vernachlässigen, ebnet den Weg in die »nationale« Einsprachigkeit und führt die Idee von Minderheitenschutz als solche ad absurdum.
Es sei gesagt, dass ich nicht der Meinung bin, dass jeder Kurs unbedingt in zwei oder drei Sprachen angeboten werden muss, wenn einigermaßen auf ein Gleichgewicht zwischen den Sprachen geachtet wird.
Eine Argumentation, wie sie der Landtagspräsident hier ins Feld führt, geht aber gar nicht.
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