Es ist ein großartiges und starkes Zeichen für die Autonomie, dass sich heute — auf Vorschlag von Andreas Leiter-Reber (F) und Philipp Achammer (SVP) — die deutschsprachigen Landtagsabgeordneten aller Fraktionen dazu entschlossen haben, gegen »Beschluss Nr. 9« vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Einstimmig! Mit dem skandalösen Akt hatte die Berufskammer der Ärztinnen und Zahnärztinnen entschieden, unter römischem Druck fortan von ausländischen Ärztinnen einen Nachweis der Italienischkenntnisse zu fordern. Kürzlich wurde dann auch kurzerhand ein österreichischer Arzt, der im öffentlichen Gesundheitsbetrieb angestellt war, aus dem Berufsverzeichnis gestrichen, weil er der italienischen Sprache unzureichend mächtig ist.
Die Landtagsabgeordneten der deutschen Sprachgruppe, die ihre Anfechtung auf der Grundlage des Autonomiestatuts (Art. 92) einbringen werden, sehen darin eine klare Verletzung von Art. 99, der den beiden Amtssprachen in Südtirol Gleichberechtigung zusichert. Ausdrücklich wird der Einspruch auch von mehreren Abgeordneten der italienischen Sprachgruppe unterstützt, obschon er laut DPR 426/1984 (Art. 9 und 10) nur von Vertreterinnen der mutmaßlich benachteiligten Sprachgruppe eingebracht werden darf.
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