Kürzlich hat das italienische Verfassungsgericht (Urteil 138/2019) schon wieder die Zuständigkeiten unseres Landes eingeschränkt, diesmal bei der Besoldung des eigenen Personals. So weit, so üblich. Autonomiepatriotinnen nehmen sowas mit einem Achselzucken hin.
Aus rechtsstaatlicher Sicht geradezu skandalös ist aber, dass Landesbedienstete nun zehn Jahre rückwirkend (diesem Entscheid zufolge unrechtsmäßig erhaltene) Bestandteile ihrer Gehälter in Höhe von rund zehn Millionen Euro zurückzahlen sollen. Wie ist das möglich? Sie haben das Geld ja nicht illegal, sondern zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden Landesgesetzen konform erhalten.
Im Sinne der Rechtssicherheit dürften zwar die nunmehr für unrechtmäßig erklärten Gehaltsbestandteile gestrichen werden, ggf. auch die durch sie begründeten Pensionsansprüche — insoweit noch nicht ausbezahlt — entfallen. Aber alles, was darüber hinausgeht, ist meiner Meinung nach mit Grundprinzipien des Rechts nicht vereinbar.
Schon im Falle der Politikerrenten halte ich die vom Verfassungsgericht bestätigten Rückzahlungen bedenklich. Doch da kann wenigstens argumentiert werden, dass die Empfängerinnen die Renten selbst gestaltet haben — auch wenn das nicht auf jede einzelne zutrifft. Die Landesbediensteten können aber wirklich nichts für die Gestaltung ihrer Gehälter.
Wenn ich mich mit krimineller Energie bereichere oder mir einen Vorteil erschleiche, der mir nicht zusteht, muss ich jederzeit damit rechnen, mir nicht zustehendes Geld zurückzahlen zu müssen. Das ist hier jedoch — ich wiederhole mich — nicht der Fall.
Unter dem Damoklesschwert des Verfassungsgerichts und den rückwirkenden Folgen seiner Entscheide artet die Autonomie so zu einem Hasard aus. Das ist wirklich nur noch schwer erträglich.
Autonomiepatriotinnen würden sagen: Raus aus der Opferrolle, uns geht es doch blendend.
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