Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Die Landesregierung hat heute zwei Durchführungsverordnungen beschlossen, mit denen die deutsche Sprache bei der Berufsausübung mit der italienischen gleichgestellt wird — ganz im Sinne von Artikel 99 des Autonomiestatuts. Damit genügt es, die Beherrschung einer der beiden Sprachen nachzuweisen, um sich in eine Berufskammer einzuschreiben. Eine einseitige Hatz auf einsprachig deutsche Ärztinnen müsste somit (zumindest theoretisch) genauso der Vergangenheit angehören, wie die ausschließliche Überprüfung der italienischen Sprache bei der Einschreibung in die Kammer der Krankenpflegeberufe. Es wird sich natürlich erst zeigen, ob die Verordnungen — gegen Wort und Geist des Autonomiestatuts — angefochten werden, zum Beispiel von der italienischen Regierung.
Die Verordnungen haben übrigens nichts mit der Zwei-/Dreisprachigkeitspflicht zu tun, die für den öffentlichen Dienst gilt und — allerdings — im Gesundheitsbereich wegen Personalmangels aufgeweicht wurde.
Nachtrag vom 19. Juni: Laut Landespresseagentur (LPA) wurden die Verordnungen nicht verabschiedet, sondern als Entwurf »an Rom übermittelt«.
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