Ich komme nochmal auf den grünen Gesetzentwurf (Nr. 2/18) zur sogenannten mehrsprachigen Schule1Die Bezeichnung ist eigentlich irreführend, weil sie suggeriert, dass wir heute einsprachige Schulen haben — was aber nicht stimmt. zurück, weil ich mir nun den Wortlaut angesehen habe. In ihrer einschlägigen Pressemitteilung schreiben die Grünen:
Der Fachunterricht erfolgt in einer der beiden Landessprachen Deutsch bzw. Italienisch. Um einen ausreichenden Fachwortschatz zu garantieren, wird die Sprache im Laufe der Schulkarriere gewechselt. Wann und wie oft dieser Wechsel stattfindet, wird von den autonomen Schulen festgelegt.
— Pressemitteilung
Wiewohl ich die Einrichtung paritätischer Schulen oder Klassen in Südtirol aus Gründen nicht befürworte, ist das mit dem Fachwortschatz ja grundsätzlich eine gute Idee.
Schade, dass davon im Gesetz gar nix steht. Dort findet sich nur dieser Satz:
Die Schulen legen fest, wie der Wechsel der Fachsprachen nach Schulstufen bzw. innerhalb derselben geregelt wird.
— Gesetzentwurf
Weder steht ausdrücklich drin, dass der Sprachwechsel stattfinden, noch, dass er alle Fächer betreffen muss. Und das Ziel, dass Schulabgängerinnen einen ausreichenden Fachwortschatz in beiden Sprachen erwerben sollen (»garantieren«!), wird leider auch nicht definiert.
Ferner steht in der Pressemitteilung:
Die Einschreibung in zweisprachige Abteilungen basiert auf Freiwilligkeit und ersetzt nicht das bestehende Kindergarten- und Schulangebot. Dieses ist in jedem Fall gesichert.
— Pressemitteilung
In jedem Fall gesichert? Das finde ich schwierig. Was passiert, wenn in einer Schul(stuf)e nur noch ein, zwei oder fünf Kinder das klassische Angebot wahrnehmen wollen? Aus dem Gesetzentwurf geht es nicht klar hervor:
Eine mehrsprachige Klasse wird dann errichtet [sic], wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang an dieser Schulstelle für die Errichtung [sic] von Parallelklassen ausreicht und mindestens 15 Einschreibungen für diese Klasse vorliegen.
— Gesetzentwurf
Wie ist das zu verstehen? Es muss mindestens zwei Klassen derselben Schulstufe geben, wovon aber eine in jedem Fall nach heutigem, nicht-paritätischem Modell unterrichtet werden muss? Was ist, wenn bei 30 Schülerinnen 28 in die paritätische Klasse eingeschrieben werden? Werden dann einige dieser 28 auf ihren Wunsch verzichten müssen? Nach welchen Kriterien? Oder werden die zwei (mehr oder minder subtil) unter Druck gesetzt, damit sie einlenken?
Die Einschreibung in Klassen, in denen der Unterricht nach dem muttersprachlichen Prinzip laut Art. 19 des Autonomiestatuts erteilt wird, muss an jedem Schulstandort in jedem Fall gewährleistet bleiben.
— Gesetzentwurf
Die Einschreibung muss gewährleistet bleiben? Oder auch die Klassen als solche? Das ist ein ziemlich großer Unterschied. Zudem ist beispielsweise unklar, ob sich dieser Passus auf alle Kinder bezieht — oder nur auf die, die eine paritätische Klasse besuchen möchten (falls diese Klasse also nicht zustande kommt).
Ich hätte da zwar noch ein paar weitere Zweifel, aber das hier sind die wichtigsten. Also höre ich auf. In jedem Fall vermisse ich die Sorgfalt, die in einem so zentralen Bereich der Autonomie unbedingt notwendig wäre, wenn überhaupt ein so massiver Eingriff vorgenommen werden soll.
Cëla enghe: 01
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- 1Die Bezeichnung ist eigentlich irreführend, weil sie suggeriert, dass wir heute einsprachige Schulen haben — was aber nicht stimmt.
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