Letzte Woche hatte die zentrale Wahlkommission (JEC) von Spanien entschieden, den ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont und seine früheren Ministerinnen Clara Ponsatí (Bildung) und Toni Comín (Gesundheit) von der anstehenden Europawahl auszuschließen. Nun hat das Verwaltungsgericht von Madrid diesen Entscheid wieder aufgehoben. Auch die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass das Kandidaturverbot nicht haltbar sei.
Zunächst hatte das Verwaltungsgericht die Frage noch an das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) weitergeleitet, wo derzeit der Prozess gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung stattfindet — das sich jedoch gestern Sonntag für nicht zuständig erklärte.
Heute dann die endgültige Entscheidung, dass der Rekurs von PP und Ciudadanos gegen die Kandidatur von Puigdemont, Ponsatí und Comín abzuweisen sei.
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