Kürzlich hat das Landesstatistikinstitut (Astat) eine Analyse des Lohnunterschieds zwischen unselbständig beschäftigten Männern und Frauen in der Privatwirtschaft veröffentlicht, die auf der Grundlage von NISF-Daten für das Jahr 2017 erstellt wurde. Der häufig zu vernehmende Einwand, dass der sogenannte Gender Pay Gap auch und vor allem auf unterschiedliche Beschäftigungsmodelle (Frauen arbeiteten häufiger in Teilzeit, als Männer) zurückzuführen sei, wurde durch eine gesonderte Betrachtung von Voll- und Teilzeitverhältnissen entkräftet.
Im Ergebnis stellt das Astat bei Teilzeitverhältnissen eine durchschnittliche Tagesentlohnung (brutto) von 64,70€ bei männlichen und 58,88€ bei weiblichen Arbeitnehmerinnen fest, was einem Lohnunterschied von 9,0% entspricht. Bei Vollzeit steigt der der Pay Gap sogar auf 17,2% an — bei Männern entspricht die durchschnittliche Tagesentlohnung (brutto) 116,16€, bei Frauen 96,14€.
Die Analyse beschränkt sich aber nicht auf die unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle, sondern wurde auch nach Wirtschaftssektoren, Qualifikation, Vertragsart, Anzahl der vergüteten Wochen und Alter durchgeführt. Bei fast all diesen Merkmalen stellt das Landesstatistikinstitut einen Gender Pay Gap zu Lasten weiblicher Arbeitnehmerinnen fest:
- In 15 von 18 untersuchten Wirtschaftssektoren werden Männer besser bezahlt, als Frauen. Im Dienstleistungsbereich (-31,6%), im Finanz- und Versicherungsbereich (-29,3%) und im Immobilienbereich (-25,5%) ist der Lohnunterschied am größten. Lediglich im Bergbau (+12,0%), in der Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (+4,3%) sowie im Baugewerbe (+3,5%) verdienen Frauen etwas mehr, als Männer. Es handelt sich dabei aber um Sektoren mit geringer weiblicher Präsenz.
- Während weibliche Lehrlinge noch (+10,4%) besser bezahlt werden, als männliche, ist dies bei allen anderen Berufsqualifikationen nicht der Fall. Männliche Arbeiter (-14,6%), Angestellte (-22,9%), leitende Mitarbeiter (-14,5%) und Führungskräfte (-22,5%) verdienen deutlich mehr, als ihre weiblichen Kolleginnen.
- Nach Vertragsart betrachtet ist der Lohnunterschied bei den unbefristeten Arbeitsverhältnissen (16,4%) am größten. Es folgen die Saisonarbeit (13,2%) und die befristeten Verhältnisse (7,4%).
- Bei maximal zwölf (-7,2%) und 13-28 vergüteten Wochen (-7,1%) ist der Gender Pay Gap zu Lasten der Frauen am geringsten und steigt bei 29-51 Wochen auf -10,3% und bei 52 Wochen noch einmal sprunghaft auf -16,8% an.
- Weibliche Arbeitnehmerinnen unter 20 Jahren (+10,3%) verdienen noch etwas mehr, als ihre männlichen Altersgenossen. In der Folge verdienen Männer in allen anderen Altersklassen mehr, als Frauen. Der Pay Gap schwillt dabei beständig bis auf -25,7% bei den Arbeitnehmerinnen zwischen 60 und 64 Jahren an. In der Kategorie 65+ fällt er dann noch einmal ganz leicht auf -23,3% ab.
Hinweis: Es handelt sich jeweils um durchschnittliche Unterschiede bei Betrachtung der Bruttoentlohnung bei Vollzeitbeschäftigung.
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