Die spanische Staatsanwaltschaft lässt sich nicht davon abbringen, für mehrere am katalanischen Selbstbestimmungsreferendum vom 1. Oktober 2017 beteiligte Personen extrem hohe Haftstrafen zu fordern, wofür sie in mehreren Fällen den Straftatbestand der Rebellion bemüht. Nun meldete sich Diego López Garrido, seines Zeichens Professor für Verfassungsrecht, zu Wort — einer der Verfasser des 1995 ins spanische Strafrecht aufgenommenen Artikels, in dem die Rebellion definiert wird. Er zeigte sich in einem Radiointerview erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich den Rebellionsvorwurf erhebt, da dies eine »pseudomilitärische Erhebung« und »extreme Gewaltanwendung« voraussetzen würde. Selbst wenn die Angeklagten im Einzelnen Gewalt angewandt hätten — was aber gar nicht der Fall ist — könnte dies nicht als Rebellion ausgelegt werden.
Man kann nur darüber staunen, was sich da in Spanien weiterhin für ein nahezu unbeschreibliches Repressionsspektakel abspielt, während die restliche Welt großteils nur apathisch zusieht.
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