Wie bereits im Juli angekündigt, hat die gelbgrüne italienische Regierung im Rahmen ihrer 18. Sitzung (am 6. September) beschlossen, gegen das Südtiroler Landesgesetz über »Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild – Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie 92/43/EWG« vor dem Verfassungsgericht zu rekurrieren.
Das Gesetz Nr. 11 vom 16. Juli war mit 89% Zustimmung vom Landtag genehmigt worden und gibt dem Landeshauptmann unter gewissen Voraussetzungen das Recht, die Entnahme eines Tieres anzuordnen.
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