Ich habe mich schon mehrmals mit dem Vorschlag an die Landesregierung gewandt, ein umfassendes Konsumentenschutzgesetz nach katalanischem Vorbild zu erlassen, das die beiden drei Landessprachen auch in diesem immer wichtigeren Sektor endlich gleichsetzt. Leider habe ich von offizieller Stelle noch nie eine befriedigende Antwort erhalten — vermutlich auch deshalb, weil die sogenannte Vorzeigeautonomie gar nicht über die Zuständigkeit verfügt, eigenständig in den Markt einzugreifen.
Es gäbe da jedoch einen Weg, schon jetzt konkret für mehr Verbraucherschutz zu sorgen: Das Land vergibt vielen Betrieben im Lande ein Qualitätszeichen, dessen Benützung an präzise Voraussetzungen gebunden ist. Obwohl sie sich gerne mit der Landesbezeichnung schmücken, halten es zahlreiche Firmen für überflüssig, in der Etikettierung auch die Mehrsprachigkeit unseres Territoriums zu berücksichtigen. Es wäre hier jedoch ein Leichtes, über die Vergabebedingungen der Qualitätsmarke festzuschreiben, dass sämtliche für den Konsumenten relevante Informationen gleichwertig auf Deutsch, Italienisch und Ladinisch anzubringen sind. Andernfalls wird das Siegel, welches immerhin mit öffentlichen Geldern finanziert und beworben wird, einfach wieder aberkannt.
Das wäre ein erster Schritt in Richtung Mehrsprachigkeit im Konsumentenschutz — mit deutlicher Signalwirkung: Südtiroler Qualitätsbetriebe müssen auch auf diesem Gebiet vorbildlich sein. Erst dann können wir auch von anderen erwarten, dass sie unsere Diversität berücksichtigen.
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