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Qualitätszeichen — bedingt.

Autor:a

ai

Qualitätsprodukte.

Ich habe mich schon mehrmals mit dem Vorschlag an die Landesregierung gewandt, ein umfassendes Konsumentenschutzgesetz nach katalanischem Vorbild zu erlassen, das die beiden drei Landessprachen auch in diesem immer wichtigeren Sektor endlich gleichsetzt. Leider habe ich von offizieller Stelle noch nie eine befriedigende Antwort erhalten — vermutlich auch deshalb, weil die sogenannte Vorzeigeautonomie gar nicht über die Zuständigkeit verfügt, eigenständig in den Markt einzugreifen.

Qualitätsmarke.

Es gäbe da jedoch einen Weg, schon jetzt konkret für mehr Verbraucherschutz zu sorgen: Das Land vergibt vielen Betrieben im Lande ein Qualitätszeichen, dessen Benützung an präzise Voraussetzungen gebunden ist. Obwohl sie sich gerne mit der Landesbezeichnung schmücken, halten es zahlreiche Firmen für überflüssig, in der Etikettierung auch die Mehrsprachigkeit unseres Territoriums zu berücksichtigen. Es wäre hier jedoch ein Leichtes, über die Vergabebedingungen der Qualitätsmarke festzuschreiben, dass sämtliche für den Konsumenten relevante Informationen gleichwertig auf Deutsch, Italienisch und Ladinisch anzubringen sind. Andernfalls wird das Siegel, welches immerhin mit öffentlichen Geldern finanziert und beworben wird, einfach wieder aberkannt.

Das wäre ein erster Schritt in Richtung Mehrsprachigkeit im Konsumentenschutz — mit deutlicher Signalwirkung: Südtiroler Qualitätsbetriebe müssen auch auf diesem Gebiet vorbildlich sein. Erst dann können wir auch von anderen erwarten, dass sie unsere Diversität berücksichtigen.

Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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Comentârs

7 responses to “Qualitätszeichen — bedingt.”

  1. Gorgias avatar
    Gorgias

    Der erste Schritt wäre wohl die Einführung eines einheitlichen dreisprachigen Siegel, oder die Verpflichtung das Siegel in alle drei Sprachen anzubringen.

  2. Dolomiticus avatar
    Dolomiticus

    die beiden Landessprachen

  3. niwo avatar
    niwo

    @dolomiticus

    die beiden Landessprachen

    Vielleicht hast du übersehen, dass pérvasion weiter unten explizit auch Informationen für das Ladinische einfordert. “für den Konsumenten relevante Informationen gleichwertig auf Deutsch, Italienisch und Ladinisch anzubringen sind.”
    Dein Engagement für die ladinische Sprache und Kultur ist begrüßenswert. Es wäre aber im Falle des BBD Blogs wesentlich konstruktiver auf die Sache einzugehen und nicht wie bei dir häufig, durch Einzeiler-Kommentare irgendwelche Details oder Nebensätze zur Untermauerung einer im Unterton mitklingenden (haltlosen) Pauschalkritik herzunehmen.
    Konstruktiv ist dies nicht und der ladinischen Sprache und Kultur bringt diese Art der Kritik auch nichts.
    Wenn im Landesamt für Mobilität nun effektiv darüber nachgedacht wird, nächstes Jahr die Fahrpläne nach Gröden und ins Gadertal mit ladinischen Ortsnamen, den historisch einzig legitimen Namen in Ladinien, zu veröffentlichen, so ist dies maßgeblich ein Verdienst von pérvasion.

  4. succus avatar
    succus

    Soweit ich informiert bin, hängt die fehlende Zwei- oder Dreisprachigkeit mit der Dachmarke zusammen. Die Vorgaben sind hier ziemlich restriktiv, d.h. die Dachmarke darf offiziell immer nur einsprachig verwendet werden, ital-dt nebeneinander ist nicht zulässig. Das bedingt natürlich einen sehr hohen Aufwand bei Publikationen. Besser wäre es gewesen, bei der Konzipierung der Dachmarke die dreisprachige Realtität unseres Landes besser zu berücksichtigen und einen integrativen Ansatz anzustreben.

  5. Dolomiticus avatar
    Dolomiticus

    ich habe nicht übersehen, aber “beide” ist einfach falsch.

  6. Lex avatar
    Lex

    Beide ist nicht falsch sondern wenn man den Inhalt des Artikels berücksichtigt einfach ein Lapsus. Warum hängst du dich immer an Details auf und honorierst nicht wie auch niwo sagt das Wesentliche?

  7. fabivS avatar
    fabivS

    Ah, quando si tratta di stampare qualche riga in più si inventano di tutto per risparmiare quei 0,5 cent su prodotti che, nonostante tutto, dovrebbero essere di alta qualità .
    La legge dovrebbe essere chiara a riguardo: 3 lingue = 3 scritte, indipendentemente dal mercato a cui sono dirette.

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