Der Bayerische Landtag hat am Dienstag das neue sogenannte Polizeiaufgabengesetz (PAG) verabschiedet, welches die Befugnisse der Landespolizei auf besorgniserregende Weise ausweitet.
Gegen das novellierte PAG und die damit einhergehende Einschränkung von Grundrechten formiert sich Widerstand: Eine breite und bunte Bewegung hat während der letzten Tage und Wochen in Kundgebungen sichtbar gemacht, was auch Repräsentativumfragen bestätigen: Eine überwältigende Mehrheit der Bayerinnen trägt die Verschärfungen nicht mit.
Und nun soll unter anderem der Landesverfassungsgerichtshof, wo ein bayerisches Spezifikum sogenannte Popularklagen ermöglicht, eingeschaltet werden. Oppositionsparteien erwägen aber auch die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).
Doch Vorsicht: Selbst die schärfsten Gegnerinnen stellen — anders als wir es etwa in Südtirol gewohnt sind — nicht in Frage, dass Bayern die Zuständigkeit hat, sein Polizeigesetz selbständig und unabhängig von Berlin auszugestalten und zu beschließen. Selbst das BVerfG wird lediglich darüber zu befinden haben, ob das PAG die vom Grundgesetz gewährleisteten Rechte der Bürgerinnen verletzt. So
- findet die maßgebliche — auch zivilgesellschaftliche — politische Auseinandersetzung auf Landesebene statt und
- wird sich die CSU bei den kommenden Landtagswahlen für ihren Sicherheitswahn verantworten müssen.
Aus Südtiroler Sicht ist die gesamte Angelegenheit sehr lehrreich — denn wieder einmal wird uns vor Augen geführt, welch weitreichende Befugnisse deutsche Bundesländer (alle Bundesländer!) haben, um wirklich relevante Fragen eigenständig und nach der jeweiligen politischen Sensibilität vor Ort zu lösen. Unsere angebliche »Vorzeigeautonomie« ist hingegen auch diesbezüglich machtlos, denn die Aufgaben der Polizei werden in Rom festgelegt. Und so wird die Debatte, was Ordnungskräfte dürfen und was nicht, bei uns erst gar nie stattfinden.
Hinweis: In einer früheren Fassung dieses Beitrags wurde auf kriminalstatistische Erkenntnisse verwiesen. Aufgrund der fragwürdigen Quellenlage wurde der entsprechende Passus nachträglich gestrichen.
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