Einem Bericht der Tageszeitung A. Adige zufolge soll das Berufungsgericht in Bozen entschieden haben, dass die Tochter einer deutschsprachigen Mutter und eines italienischsprachigen Vaters, die bisher die deutsche Schule besucht hatte, fortan in die italienische Schule zu gehen hat. Grund für diesen schwerwiegenden Entscheid, der das Kind aus seinem gewohnten schulischen Umfeld reißt, sei die Tatsache, dass der — von der Mutter getrennt lebende — Vater der deutschen Sprache nicht mächtig sei und somit den schulischen Werdegang seiner Tochter nicht ausreichend mitverfolgen könne.
Es steht zu befürchten, dass hier das Wohl des Kindes jenem des Vaters untergeordnet wurde.
Scrì na resposta